Seite 48 - personalmagazin_2014_02

Basic HTML-Version

48
Organisation
_Entgelt
personalmagazin 02 / 14
W
enn sich zum Jahreswech-
sel die Rechengrößen in
der Sozialversicherung
verändern, basiert dies auf
einer gesetzlichen Automatik, die sich
an statistischen Daten ausrichtet. Die
Frage an den Gesetzgeber, was er denn
gerne hätte, ist eigentlich nicht vorgese-
hen. Allerdings nur zunächst denn die
gesetzliche Automatik hat nur so lange
Bestand, als sich der Gesetzgeber nicht
entschließt, sie abzuschaffen oder zu
durchbrechen. Das ist wiederum nur
durch ein Gesetz möglich.
Ein solches „System­änderungsgesetz“
wurde von der Großen Koalition als
erste parlamentarische Tat noch vor
Jahresschluss eingeleitet. Da aber
nicht das gesamte automatische Sys-
tem, sondern mit der Neufestsetzung
Von
Thomas Muschiol
(Red.)
der Rentenversicherungsbeiträge nur
ein einzelner Aspekt ausgesetzt wurde
und es im Übrigen bei der gesetzlichen
Änderungsautomatik verbleibt, könnte
dieser parlamentarische Schnellschuss
aus Sicht der beitragszahlenden Arbeit-
geber und Arbeitnehmer durchaus mit
dem Begriff „Rosinenpicken“ beschrie-
ben werden. Da, wo sich Mehreinnah-
men ohnehin aus dem herkömmlichen
automatischen System ergeben, belässt
es die Regierung beim Alten. Da, wo die
gesetzliche Automatik aber Minderein-
nahmen zur Folge hat, wird durch eine
Systemänderung eingegriffen.
Die Bemessungsgrenzen: Hier bringt
schon die Automatik Mehreinnahmen
Sozialversicherungsabgaben sind durch
die sogenannten Beitragsbemessungs-
grenzen bekanntlich der Höhe nach
begrenzt. Dabei ist gesetzlich vorgese-
Das System außer Kraft gesetzt
Ausblick.
Vorgesehen war, dass sich 2014 die Beitragssätze zur Renten­versicherung
verringern. Per Sondergesetz hat dies das Parlament in letzter Minute verhindert.
Tabelle
Alle SV-Werte 2014 im Versiche-
rungs- und Beitragsrecht (HI5184585)
Die Arbeitshilfe finden Sie im Haufe
Personal Office (HPO). Internetzugriff:
ARBEITSHILFE
hen, dass der obere Einkommensbe-
reich jährlich nach dem Verhältnis der
durchschnittlichen Bruttoeinkommen
im vergangenen Kalenderjahr zur ent-
sprechenden statistischen Kennzahl
aus dem vorvergangenen Kalenderjahr
überprüft wird. Aus dieser Systematik
ist der Gesetzgeber mit dem Beitrags-
satzsicherungsgesetz vom 23. Dezem-
ber 2002 temporär ausgestiegen, indem
er die Beitragsbemessungsgrenze für
Kurz vor zwölf noch ein Gesetz
auf den Weg gebracht.
© BrAt82 / shutterstock