Seite 63 - personalmagazin_2014_06

Basic HTML-Version

06 / 14 personalmagazin
63
Mütterrente ohne
Formularkrieg
I
m Juli 2014 sollten Rentnerinnen,
deren Kinder vor 1992 geboren wur-
den, aufmerksam ihren Kontostand
überprüfen. Der Grund: Je nach Kinder-
zahl muss sich die Rentenhöhe positiv
verändern, und zwar in Höhe von circa
28 Euro pro Kind. Die Erhöhung wird
von der deutschen Rentenversicherung
Bund von Amts wegen durchgeführt.
Dies kann deswegen unproblematisch
erfolgen, weil die Kinder mit Geburts-
datum vor 1992 schon in den bisheri-
gen Rentenbescheiden erfasst und (mit
einem geringeren Wert als es ab Juli 2014 der Fall sein wird) berücksichtigt
sind. Sollte gleichwohl eine Zahlung ausbleiben, könnte dies insoweit nur
ein technischer Fehler der Rentenversicherungsbehörde sein. Hier reicht
eine Reklamation aus. Eine Beantragung ist auch in diesen Fällen nicht
notwendig.
Stellplatz kostet
D
ie Kosten einer Zweitwohnung im
Zusammenhang mit einer doppel-
ten Haushaltsführung sind seit
2014 nur noch bis zu 1.000 Euro monat-
lich abzugsfähig. Die Finanzverwaltung
vetritt die Auffassung, dass auch die Mie-
te für eine Garage oder einen Stellplatz,
selbst wenn dieser separat angemietet
wurde, in diese Höchstgrenze mit einzu-
beziehen ist. Schützenhilfe für diese Ein-
stufung bekommen die Finanzbeamten
vom BFH, der in den Stellplatzkosten kei-
ne sogenannte Mobilitätskosten sieht, die
mit dem Abzug von Familienheimfahrten
abgegolten sind. Stattdessen schlägt
der BFH derartige Kosten der doppelten
Haushaltsführung zu, sofern die Anmie-
tung notwendig ist (zum Beispiel zum
Schutz des Fahrzeugs oder wegen einer
angespannten Parkplatzsituation).
Rot-Kreuz-Streit
bleibt Hängepartie
R
egelmäßig taucht beim Bundesar-
beitsgericht der Streit auf, ob der
Einsatz von Krankenschwestern der
so genannten „Schwesternschaft“ des Ro-
ten Kreuzes Arbeitsverhältnisse oder Be-
schäftigungsverhältnisse eigener Art sind.
Zuletzt wurde eine entsprechende Grund-
satzentscheidung durch den Zehnten Se-
nat (siehe Personalmagazin 12/2013, Seite
56) durch einen gerichtlichen Vergleich in
letzter Minute verhindert.
Jetzt hatte die Fachwelt gespannt auf
einen Entscheidungstermin am 30. April
geblickt. Hier war jetzt der Siebte Senat
gefordert. Der Termin fand zwar statt, eine
Entscheidung wurde jedoch nicht getrof-
fen. Stattdessen wurde das Verfahren ver-
schoben. Wir werden über den Fortgang
weiter berichten.
Darüber können sich einige freuen:
Die Mütterrente läuft unbürokratisch.