Seite 62 - personalmagazin_2014_06

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recht
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NEWS
Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
Warum Zeit gestochen wird
Nachgelesen
Wenn im Arbeitsrecht von der Stechuhr die
Rede ist, dann weiß man, es geht um die
Pflicht zur Bedienung der Zeiterfassung. Wie
aber kommt man darauf, dass Mitarbeiter
verpflichtet sein können, ihre Anwesen­
heitszeiten zu „stechen“? Nicht etwa wegen
der mitunter immer noch anzutreffenden
mechanisch zu bedienenden Kontroll­
uhren, denn hier wird eindeutig gestempelt
und nicht etwa gestochen. Zurückgehen
müssen wir daher auf ein historisches
Arbeitsverhältnis, nämlich die Beschäfti­
gung von Nachtwächtern. Um kontrollieren
zu können, ob diese auch tatsächlich ihre
vorgegebenen Runden gedreht haben,
mussten sie an bestimmten Kontrollpunk­
ten einen sogenannten Markierschlüssel
in das Gehäuse einer Wanduhr einführen.
Darin befand sich eine Papierrolle, auf der
durch den Nachtwächter mit dem Markier­
schlüssel ein Loch gestochen wurde – ein so
beeindruckendes Verfahren, dass selbst im
Zeitalter der Smartphones Zeitkontrollsyste­
me immer noch mit der Stechuhr-Metapher
vermarket werden.
Promilletour: „No-Go“ bei Profis
K
ündigungen aufgrund eines Verstoßes gegen ein Alkoholverbot
können mitunter dann scheitern, wenn der Arbeitnehmer darlegt,
dass er alkoholkrank ist. Dann könnte es sich nämlich nicht mehr
um eine verhaltensbedingte, sondern um eine personenbedingte Kün-
digung handeln, für die andere kündigungsrechtliche Spielregeln gel-
ten. Was aber ist, wenn der Alkoholverstoß von einem Berufskraftfahrer
begangen wird? Kann auch dieser mit Verweis auf eine diagnostizierte
Alkoholkrankheit einwenden, nicht schuldhaft gehandelt zu haben? Das
Arbeitsgericht Berlin hat hierzu mit Urteil vom 3.4.2014 (24 Ca 8017/13)
klare Worte gefunden: Alkoholmissbrauch stellt für Berufskraftfahrer ein
absolutes „No-Go“ dar. Eine bestehende Alkoholkrankheit sei daher eher
ein Zusatzargument für den Arbeitgeber, den Arbeitsplatz des betroffenen
Berufskraftfahrers nicht aufrechterhalten zu können.
Compliance
Wer sich in Zukunft über das Thema „Compliance“ aktuell informieren will, kann auf den neuen Portalauftritt der Haufe
Gruppe
rückgreifen.
Elterngeldreform
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will mit einer Streckung des Elterngelds die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf verbessern. Das sogenannte „Elterngeld plus“ soll Paaren für bis zu 28 Monate zusätzlich zu einem Teilzeiteinkommen
gezahlt werden und damit eine frühere Rückkehr in den Beruf attraktiver machen.
Toilettengang
Es ist für eine Betriebsrätin zumutbar, dass der Weg vom Betriebsratsbüro zur nächsten Damentoilette 200 Meter be­
trägt (LAG Hessen, Beschluss vom 3.3.2014, 16 TABVGa 214/13).
Richterabschied
Der Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Ernst Mikosch ist in den Ruhestand getreten. Er hat zuletzt den Zehnten
Senat als Vorsitzender geleitet. Nachfolger wird Dr. Rüdiger Linck, der bisher stellvertretender Vorsitzender des Ersten Senats war.
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Unter Alkoholeinfluss gefahren?
Das kann den Job kosten.
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