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Organisation
_Flexible Zeitmodelle
personalmagazin 06 / 14
+80
Die Führungskraft kann die Tageshöchstarbeitszeit weiter absenken
– auch nur an einzelnen Tagen
+60
Überschreitung der anteiligen Vertragsarbeitszeit nur nach vorheriger
Abstimmung mit der Führungskraft
+40
Eigenverantwortliche Steuerung der Arbeitszeit entsprechend den allgemeinen
„Flexi-Spielregeln“
0
Unterschreitung der anteiligen Vertragsarbeitszeit nur nach vorheriger
Abstimmung mit der Führungskraft
-20
Die Führungskraft kann die Tagesmindestarbeitszeit weiter anheben
– auch nur an einzelnen Tagen
-40
Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
erten Arbeitszeiten bei symmetrischer
Ampelphasengestaltung etwa die Hälfte
der Verteilungsflexibilität der Arbeits-
zeit aufgrund der höchstens geringfügi-
gen Nutzung der Minusbereiche de facto
verloren geht.
Mit Plusverlagerungen der Grünphase
wird jedoch zugleich der unter Flexibili-
tätsgesichtspunkten optimale Punkt des
Zeitkontos, also die Mitte der Grünpha-
se, ins Plus verschoben, sodass im Er-
gebnis nicht mehr die durchschnittliche
Einhaltung der Vertragsarbeitszeit Ziel
ist – was eventuell eine entsprechend fle-
xible Auslegung von Tarifbestimmungen
zu Ausgleichszeiträumen voraussetzt.
Stattdessen geht es um den Aufbau und
das Vorhalten eines begrenzten Zeitpuf-
fers pro Mitarbeiter, was imÜbrigen ent-
sprechende Rückstellungen erfordert.
Damit sind die Ampelkonten dann
aber auch zwingend geldwert. Das wirkt
sich in der Praxis deshalb nicht negativ
aus, weil sich hier die Idee des „reinen
Zeitkontos“ ohne jede Abrechnung, also
auch nicht bei Ausscheiden wie bei der
Vertrauensarbeitszeit, nicht durchge-
setzt hat.
Variationen des Optimalpunkts
In einigen neueren Ampelkontoregelun-
gen ist dieser Ansatz noch wesentlich
weiterentwickelt worden: Der Optimal-
punkt in der Mitte der Grünphase wird
in von Beschäftigungseinbrüchen be-
drohten Bereichen deutlich höher an-
gesetzt, um auf diese Weise einen grö-
ßeren Puffer – von beispielsweise 100
Stunden – für vorübergehende Auslas-
tungsprobleme zu erzeugen. Dadurch
kann zugleich, im Sinne einfacher Re-
gelungen, die Einführung eines zweiten
Zeitkontos ausschließlich für diese Ver-
wendung vermieden werden.
Dieser Optimalpunkt kann nun auch
zur Bewältigung saisonaler Schwan-
kungen jahresbezogen variiert werden.
Während also beispielsweise zum 31.
Dezember der ungefähre Ausgleich der
Zeitkonten angestrebt wird (falls dies
auch das Ende des Geschäftsjahres ist,
reduziert dies zugleich den Rückstel-
lungsaufwand), beträgt der Zielsaldo
zum 31. März 60 Stunden, zum 30. Juni
120 Stunden und zum 30. September im-
mer noch 120 Stunden. Dadurch stehen
in unserem Beispiel in der ersten Jah-
reshälfte pro Mitarbeiter und Monat zur
Bewältigung entsprechend höherer Aus-
lastung durchschnittlich circa 20 Stun-
den mehr als die Vertragsarbeitszeit zur
Verfügung, während in den Monaten Ju-
li bis September durchschnittlich etwa
die Vertragsarbeitszeit verteilt werden
soll und in den letzten drei Monaten des
Jahres pro Monat und Mitarbeiter durch-
schnittlich circa 40 Stunden Zeitgutha-
Geboren wurde die Idee des Ampelkontos von einem Betriebsrat und einer Nach-
wuchsführungskraft der Bremer Landesbank anlässlich eines Arbeitszeitworkshops
1989. Hierzu der Auszug aus meinem damaligen zusammenfassenden Protokoll.
„In einem der Workshops entstand … der meines Erachtens sehr gute Gedanke, den ich
mir hiermit zu eigen mache, das Zeitkonto in „Ampelzonen“ zu untergliedern:
• bis plus oder minus 20 Stunden (Grüne Zone) bliebe alles wie bisher bei plus oder
minus zwölf Stunden – natürlich bei gewissem Flexibilitätszuwachs;
• darüber hinaus bis plus oder minus 30 Stunden (Gelbe Zone): Der zuständige Leiter
der Organisationseinheit (OE) muss geeignete Maßnahmen ergreifen, die ein weiteres
Wachstum des Zeitguthabens oder der Zeitschuld verhindern und einen Freizeitaus-
gleich oder Mehrleistung von Arbeitszeit zurück in die Grüne Zone ermöglichen – zum
Beispiel andere Verteilung der Arbeit, Springereinsatz oder zeitweise Umsetzung in
einen anderen Bereich, notfalls Anordnung (bezahlter) Überstunden;
• darüber hinaus bis plus oder minus 40 Stunden (Rote Zone): Diese Zone darf nur
ausnahmsweise, etwa in Saisonzeiten, außerhalb der Saison, bei Urlaubsvertretungen
beziehungsweise bei zeitweiser personeller Überbesetzung, vorübergehend betreten
und muss schnellstmöglich wieder verlassen werden – via vom OE-Leiter veranlasster
Maßnahmen wie oben.“
Die Entstehung des Ampelkontos
Protokollnotiz
pHASEN DES zEITKONTOS
Quelle: Hoff, 2014
Die Grafik zeigt die Phasen eines auf 80 Stunden bis minus 40 Stunden begrenzten
Ampelkontos bei eigenverantwortlicher Arbeitszeitsteuerung: Grünphase, Gelb- und Rot-
phasen sind entsprechend der Farbanzeige einer Verkehrsampel gestaltet.
Zeitgutaben
in Stunden