Seite 90 - personalmagazin_2014_05

Basic HTML-Version

90
recht
_sachbezüge
personalmagazin 05 / 14
Dies zunächst mit dem Ergebnis, dass
die Abrechnung wie beim Dienstwa-
gen über die sogenannte „Ein-Prozent­
Regelung“ zu erfolgen hat. Einerseits
eine gute Nachricht, denn damit wird
die umständliche Ermittlung der kon-
kreten Sachbezugsabrechnung durch
eine typisierende und massentaugliche
Abrechnungsform ersetzt. Andererseits
bedeutet dies aber auch: Der Arbeit-
geber hat bei der Fahrradüberlassung
nicht wie bei sonstigen Sachbezügen die
Möglichkeit, die 44-Euro-Regelung aus-
zunutzen und damit auf eine Besteue-
rung des Arbeitnehmers vollständig zu
verzichten, wie es bei der Gewährung
eines Jobtickets der Fall ist.
Wer schneller radelt, zahlt mehr
Die Analogie zur PKW-Besteuerung hält
die Finanzverwaltung allerdings nicht
für alle Fahrradtypen aufrecht. Die aus
der Dienstwagenbesteuerung bekann-
te zusätzliche Berücksichtigung eines
geldwerten Vorteils, der sich aus der
Nutzung des Fahrzeugs für den Weg
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
ergibt, fällt nur dann an, wenn es sich
um ein sogenanntes „S-Pedelec“ han-
delt. Das ist dann der Fall, wenn sich die
Unterstützung durch den Elektromotor
auch bei Geschwindigkeiten über 25
km/h auswirkt. Ausprobieren muss dies
allerdings der Entgeltabrechner nicht,
denn das S-Pedelec ist leicht von seinen
steuergünstigeren Varianten zu unter-
scheiden. Es trägt ein kleines Kennzei-
chen und der Fahrer muss – nebenher
bemerkt – mindestens auch den Mofa-
Führerschein haben, wenn er nach dem
1. April 1963 geboren ist. Wer also ein
normales Fahrrad oder Pedelec fährt,
der spart am meisten.
Entgeltprogramme bilden die
Fahrradwelt leider noch nicht ab
Obwohl das Dienstfahrrad in der Praxis
längst angekommen ist, hat sich der
damit zusammmenhängende Bedarf
der Praktiker, selbiges schnell und be-
quem abzurechnen und vor allem im
Vorfeld über Schattenabrechnungen
Aussagen über die Steuerkosten treffen
zu können, bei den Herstellern der Ent-
geltabrechnungsprogramme noch nicht
herumgesprochen. Im Gegensatz zur
klassischen Dienstwagenabrechnung,
bei der über Eingabefelder und Hilfe-
funktionen vieles vorgedacht ist, sucht
man vergeblich nach einer Fahrrad-
Eingabemaske, geschweige denn nach
einem Auswahlmenü für die steuerlich
unterschiedlich zu behandelnden Elek-
trovarianten. Auch mit fahrradspezifi-
schen Erläuterungen in den Hilfefunkti-
onen halten sich die Programmanbieter
eher vornehm zurück und beschrän-
ken sich im Wesentlichen auf die von
der Finanzverwaltung veröffentlichte
„Dienstwagenanalogie“.
Wie man diese in der Praxis umsetzt,
erläutert Frank Müller, der als Dienst-
leister mit einem SAP-Programm Ent-
geltabrechnungen durchführt: „Man
wähle den ‚Infotyp‘ betriebsinterne
Daten (IT 0032) und gebe zuerst den
Listenpreis in der Datengruppe Dienst-
wagen ein.“ An dieser Stelle wird der
Fahrradneuling schon in Schwierig-
Was Mitarbeiter einsparen können, die zusätzlich zum Dienstwagen ein Dienstfahrrad
für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen, zeigt die vergleichende
Betrachtung zwischen drei Fahrzeugvarianten.
Im Beispiel wird davon ausgegangen, dass der Mitarbeiter sein Fahrzeug nur noch an
20 Prozent seiner Arbeitstage für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt
Was er bei einer solchen „gespaltenen“ Nutzung hinsichtlich seiner Nachweispflicht
gegenüber dem Finanzamt beachten muss, ist dem Expertenrat auf der nächsten Seite
zu entnehmen.
Dienstwagen und Geldbeutel schonen
Praxisbeispiel
ve gleich
Fahrrad Pedelec
S-Pedelec PKW
Anfahrtskilometer
für Arbeitnehmer
10,0
10,0
10,0
10,0
Kaufpreis des Firmenfahrzeugs
999,00 € 2.199,00 € 2.990,00 € 46.000,00 €
Geldwerter Vorteil, ein Prozent
monatlich zu versteuern
9,00 €
21,00 €
29,00 €
460,00 €
Geldwerter Vorteil, Anfahrts­kilometer
normal
entfällt
entfällt
8,70 €
138,00 €
Geldwerter Vorteil, Anfahrtskilometer
in der Tagesbetrachtung bei einer PKW-
Nutzung von zwei Tagen pro Monat
18,40 €
SUMME geldwerter Vorteil
9,00 €
21,00 €
37,70 €
518,70 €
Monatlicher Abzug Nettolohn bei zum
Beispiel 30 Prozent Steuersatz
3,00 €
7,00 €
11,31 €
140,26 €
Jährlicher Abzug Nettolohn bei zum
Beispiel 30 Prozent Steuersatz
36,00 €
84,00 135,72 €
1.867,32 €
Einsparungsmöglichkeit,
wenn zum Firmen-PKW auch ein Job-
Rad genutzt wird
463,68 €