79
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BSG schockt die Firmenjuristen
D
ie Befreiung von der gesetz
lichen Rentenversicherungs
pflicht für Arbeitnehmer, die
Mitglied in einem berufsständischen
Versorgungswerk sind, ist seit einer
Entscheidung des BSG aus dem Jahr
2012 in zahlreichen Fällen infrage
zu stellen (wir berichteten darüber
in Ausgabe 3, Seite 72.)
Jetzt hat die neue Rechtsausle
gung auch die Firmenjuristen ge
troffen. Diese hatten sich bis zuletzt
erbittert zur Wehr gesetzt. Mit gleich
drei Urteilen kassierten sie jedoch
am 3. April 2014 (B 5 RE 13/14 R;
B 5 RE 9/14 R und B 5 RE 3/14 R)
eine Niederlage auf breiter Front.
Das BSG sah im Ergebnis kein Be
schäftigungsverhältnis eines
angestellten Rechtsanwalts
mehr als befreiungsfähig
an. Ausgenommen seien
nur Anwälte, die in einem
Arbeitsverhältnis in einer
Anwaltskanzlei beschäftigt
seien. Die Urteile haben aber
nicht nur die betroffenen Ju
risten geschockt. Auch bei
den Versorgungswerken der
Rechtsanwaltskammern läu
ten die Alarmglocken. Diese
müssen mit einem erheb
lichen Mitgliederschwund
rechnen.
Nur Anwälte, die in einer Kanzlei beschäftigt
sind, sind nicht von den BSG-Urteilen betroffen.
© michael bamberger
Stimmen die
Steuerdaten?
E
igentlich sollte jede Steuer
identifikationsnummer (ID)
nur einmal vergeben sein. Jetzt
musste die Bundesregierung klein
laut ein Datenpanne einräumen, da
offensichtlich eine große Anzahl
von IDs doppelt vergeben wurden.
Für den EDV-Interessierten hier die
technische „Entschuldigung“. Zwar
sei die „Zuordnung einer Steuer
identifikationsnummer zu mehr als
einer Person „softwareseitig“ ausge
schlossen. Es gebe jedoch den Sach
verhalt der „Datenvermischung“.
Für den Entgeltabrechner haben
wir daher folgenden Tipp für den
nächsten Engeltdurchlauf: Versehen
Sie die Lohnabrechnung mit einem
Hinweis mit folgendem Text: „Bitte
überprüfen Sie, ob Ihre Steuerdaten
stimmen. Falls diese nicht korrekt
sind, wenden Sie sich bitte direkt an
Ihr Finanzamt.“