Seite 24 - personalmagazin_2014_05

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Titel
_Frauenquote
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D
ie Diskussion um die Frauen-
quote hat mit Beginn der 18.
Legislaturperiode Fahrt auf-
genommen und manifestierte
sich zuletzt in neuen Leitlinien für die
geplante Einführung von sogenannten
„Geschlechterquoten“. „Wir wollen,
dass Frauen in Führungspositionen
eine Selbstverständlichkeit werden“,
sagte Bundesfamilienministerin Ma-
nuela Schwesig. Der Koalitionsvertrag
sieht deshalb ab 2016 die Einführung
einer verbindlichen Frauenquote von 30
Prozent für die Aufsichtsräte von bör-
Von
Sascha Armutat
sennotierten und voll mitbestimmungs-
pflichtigen Konzernen per Gesetz vor,
die etwas mehr als hundert der größten
Unternehmen in Deutschland betreffen
wird.
Gesetzliche Verpflichtung kommt
Dieses Gesetz wird nun auf den Weg ge-
bracht, wie die gemeinsame Erklärung
von Bundesfamilienministerin Manue-
la Schwesig und Bundesjustizminister
Heiko Maas vom 25. März zu den Leit-
linien für den Gesetzentwurf zeigt. Ge-
plante Sanktionen bei Nichteinhaltung
der Quote beinhalten die Nichtbeset-
zung des jeweiligen Aufsichtsratsman-
Verbindlichkeit und Transparenz
ÜBERBLICK.
Quoten sind kein Allheilmittel. Doch unternehmensinterne Zielwerte zur
Frauenförderung schaffen Verbindlichkeit in einem schwierigen Veränderungsprozess.
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dats, das sogenannte „Prinzip des lee-
ren Stuhls“. Eine gesetzliche und feste
Quote für Vorstandspositionen soll es
vorerst nicht geben – allerdings soll der
Frauenanteil in den Vorständen durch
freiwillige Selbstverpflichtungen sei-
tens der Unternehmen gesteigert wer-
den.
Rund 3.500 Firmen müssen sich auf
eine weitere gesetzliche Neuerung ein-
stellen, die sogenannte „Flexi-Quote“.
Börsennotierte und mitbestimmungs-
pflichtige Unternehmen sollen dabei ab
2015 zur Festlegung und öffentlichen Be-
richterstattung über selbstgesetzte ver-
bindliche Zielvorgaben zur Steigerung
Mindestens drei von zehn
Stühlen sollen in Aufsichts­
räten von Frauen besetzt sein.
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