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RECHT
_BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG
personalmagazin 10 / 14
E
s geht turbulent zu beim Ren-
teneintrittsalter. Nach der
stufenweisen Anhebung der
Regelaltersgrenze auf 67 Jahre
folgt nun die „Rente mit 63“. Diesen Tan-
go der ersten Säule tanzt die betriebliche
Altersversorgung als zweite Säule nur
schleppend mit: Versorgungswerke wer-
den oft über Jahrzehnte nicht oder kaum
verändert. Fragen wie: „Wann gibt es
denn nun die Betriebsrente?“ werden hier
erst gestellt, wenn der erste Rentner die
Versorgungsleistungen auch tatsächlich
beansprucht. Unter Umständen kann dies
– gerade wenn Arbeitgeber ihre Gestal-
tungsspielräume noch nutzen möchten
Von
Simone Evke de Groot
– jedoch zu spät sein. Die Kenntnis über
den richtigen Zeitpunkt und die exakte
Bezifferung der Betriebsrente ist aber
nicht zuletzt vor dem Hintergrund von
großer Bedeutung, als zu spät geleistete
Zahlungen ebenso wie zu geringe Erfül-
lungs- und gegebenenfalls Schadenser-
satzansprüche auslösen, andererseits zu
früh oder zu hoch erbrachte Leistungen
aber auch nur noch eingeschränkt zu-
rückgefordert werden können.
Rentenalter 65 oder 67: Verweisun­
gen im Zweifel dynamisch auslegen
Das Gros der aktuell vorliegenden und in
den nächsten Jahren relevant werdenden
Zusagen sieht nach wie vor als Renten-
eintrittsalter das 65. Lebensjahr vor. Dies
ist angesichts der gesetzlichen Neurege-
lungen jedoch nicht mehr „up to date“.
Das BAG hat die Frage der Anpassung
von Bestandsversorgungen dahinge-
hend geklärt, dass regelmäßig davon
ausgegangen werden darf, dass Verwei-
sungen auf das Sozialversicherungs-
recht dynamisch gewollt sind, sodass im
Rahmen der zeitanteiligen Quotierung
nach § 2 Abs. 1 BetrAVG das erhöhte
Rentenalter bei der Berechnung der fik-
tiven Vollrente zu berücksichtigen ist
(Urteil vom 15.5.2012, Az. 3 AZR 11/10).
Dies bedeutet auch, dass die Betriebsren-
te typischerweise erst ab dem erhöhten
Alter beansprucht werden kann, welches
für die gesetzliche Rentenversicherung
nach der Übergangsregelung maßge-
Rententanz – bAV aus dem Tritt?
VERZAHNUNG.
Die betrieblichen Versorgungssysteme machen beim Hin und Her der
gesetzlichen Rentenversicherung nicht mit. Das zieht Auslegungsprobleme nach sich .
Wann beginnt meine
Rente? Das Rentenalter
ist von Fall zu Fall unter­
schiedlich wählbar.
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