Seite 69 - personalmagazin_2014_10

Basic HTML-Version

10 / 14 personalmagazin
69
Besuchen Sie uns auf der
Zukunft Personal,
Halle 2.1, S.30
Oder lernen Sie das moove Gesundheitsportal
schon jetzt kennen. Jeden Dienstag beim kosten-
losen Webinar ab 14.00 Uhr.
Andere haben
ein BGM für alle
Mitarbeiter.
Ich habe für
jeden Mitarbeiter
ein eigenes BGM.
Innovatives BGM. Mit begeisterten
Mitarbeitern neue Wege gehen.
moove bietet maßgeschneiderte Unterstüt-
zung statt Gesundheitsförderung nach dem
Gießkannenprinzip. Ob gesündere Ernährung,
eine bessere Stresskompetenz, mehr Bewe-
gung, ein gesunder Rücken oder besserer
Schlaf – das webbasierte moove Gesundheits-
portal ermöglicht es Ihnen, jedem Mitarbeiter
sein individuell gestaltetes Gesundheitspro-
gramm anzubieten.
Für jeden Mitarbeiter die passende Gesund-
heitsförderung: moove – das BGM einer
neuen Generation.
powered by
Versicherungspflicht: An
neue Grenze anpassen
N
och gibt es sie, die Möglichkeit, bei Überschrei-
ten einer bestimmten Entgeltgrenze eine pri-
vate Krankenversicherungsvariante zu wählen.
Der Begriff für diese Einkommensschwelle ist die Jah-
resarbeitsentgeltgrenze. Diese wird zum kommenden
Jahreswechsel voraussichtlich bei der Summe von
54.900 Euro liegen. Entgeltabrechner sind insbeson-
dere bei den Mitarbeitern, die noch aktuell als befreit
eingestuft werden, verpflichtet zu prüfen, ob auch die
neue Grenze überschritten wird. Ist dies nicht der Fall,
so sind diese Mitarbeiter wieder versicherungspflichtig
zu stellen. Einzige Ausnahme davon ist der Fall der
„überholenden Jahresarbeitsentgeltgrenze“ (lesen Sie
dazu das „Nachgelesen“ auf der nebenstehenden Seite).
Prüfen, ob die Jahres-
arbeitsentgeltgrenze
überschritten wird.
Frauenquote wird Gesetz
D
ie Bundesregierung setzt nicht mehr allein
auf die Selbstverpflichtung von Unternehmen
in Sachen Frauenquote. Daher hatte Bundes-
familienministerin Manuela Schwesig bereits vor der
Sommerpause einen Gesetzentwurf zur Förderung von
Frauen in Führungspositionen in der Privatwirtschaft
vorgelegt, den ihr Ministerium zuletzt angepasst hat.
Auch die finale Fassung gibt eine Geschlechterquote
von mindestens 30 Prozent für Aufsichtsräte börsenno-
tierter Unternehmen oder mit sonstiger paritätischer
Mitbestimmung vor. Sonstige Firmen werden gesetzlich
an ihre selbstgesteckten verbindlichen Zielgrößen ge-
bunden. Gelten soll das Gesetz ab dem 1. Januar 2016
.