Seite 29 - personalmagazin_2014_10

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in dem Video geplant ist, wer darauf zu-
greift, wo es veröffentlicht wird und eben
auch: Was passiert, wenn der Mitarbeiter
aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet?
Bei einer formlosen Einwilligung wird
dagegen oft nicht klar, worin der Mitar-
beiter einwilligt. Kommt es dann zum
Streit – meist bei Beendigung des Ar-
beitsverhältnisses – haben Arbeitgeber
schnell ein Beweisproblem. Die schrift-
liche Erklärung sollte jedoch nicht im Ar-
beitsvertrag integriert sein. Dann könnte
die Einwilligung mangels Freiwilligkeit
unwirksam sein, da sie der Arbeitneh-
mer eher billigt, weil er ja eigentlich den
Arbeitsvertrag unterschreiben möchte.
Das Interview führte
Michael Miller.
hinaus, im Einzelfall den Eingriff in das
Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers
mit den Interessen des Arbeitgebers ab-
zuwägen. So können etwa hohe Kosten
für die Produktion des Videos und ein re-
lativ kurzer Auftritt des Mitarbeiters den
Widerruf ausschließen und die Fortset-
zung der Verbreitung rechtfertigen. An-
dererseits wiegt etwa der Eingriff in das
Persönlichkeitsrecht mit zunehmender
Präsenz im Video schwerer. Auch die
Umstände der Trennung, etwa eine unge-
rechtfertigte Kündigung, die vor Gericht
aufgehoben wird, können zugunsten des
Mitarbeiters in die Abwägung einfließen.
personalmagazin:
Kann der Mitarbeiter ei-
ne Freigabe nach dem Schnitt verlangen?
Byers:
Grundsätzlich nicht. Wird der
Mitarbeiter völlig anders dargestellt, als
vorab ausgemacht, ist das natürlich nicht
mehr von der Einwilligung gedeckt. Das-
selbe gilt übrigens auch für die Verbrei-
tungskanäle: War etwa nur der interne
Gebrauch besprochen, kann ein Video
später nicht über Karriereseite, Youtube
oder soziale Netzwerke öffentlich ver-
breitet werden. Entscheidend ist: Worin
hat der Mitarbeiter eingewilligt und ist
die tatsächliche Situation davon gedeckt?
Um sicher zu sein, sind daher klare
schriftliche Regeln vorab zu empfehlen.
personalmagazin:
Was sollten diese regeln?
Byers:
Aus meiner Sicht sollte vorab eine
schriftliche Einwilligung festlegen, was