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_entgelt
personalmagazin 01 / 14
Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
P
arallel zu den Großbaustellen
Elstam und Sepa warten auf
Lohnabrechner im neuen Jahr
weitere Änderungen. Wir zei-
gen die wichtigsten und erklären, welche
Struktur im Meldewesen 2014 gilt.
Die Abläufe im Meldewesen 2014
Echtabrechner versenden Elstam fünf
Tage vor der Lohnabrechnung und holen
fünf Tage nach dem Versand die Daten
wieder ab. Die Elstam-Änderungsliste
steht in der Regel ab dem fünften Tag
des Folgemonats bereit und sollte im-
mer vor der Abrechnung importiert
werden. Fünf Banktage vor Monatsende
müssen die Beitragsnachweise versen-
det werden, außerdem sind rechtzeitig
die Sozialversicherungsmeldungen und
Erstattungsanträge nach dem Aufwen-
dungsausgleichsgesetz(AAG-Erstattungs-
anträge) abzuschicken.
Auf das Aussenden der Lohnsteuerbe-
scheinigung folgt die Lohnsteuerbeschei-
nigung- (LStB-)Protokollanforderung, die
in der Regel etwa einen Tag dauert. Spä-
testens am zehnten Tag des Folgemonats
muss außerdem die Lohnsteueranmel­
dung beim Finanzamt eingegangen sein.
Nach der Lohnsteueranmeldung ist
Monatswechsel. Im Anschluss können
die Rentenversicherungsnummern und
die GKV-Rückmeldungen abgerufen
werden. Dazwischen sind Meldungen zu
den Entgeltersatzleistungen (EEL-Mel-
dungen) je nach Bedarf zu versenden. Im
Gegensatz zu Echtabrechnern versenden
Schätzer fünf Banktage vor Monatsende
Von
Daniel Csillag
eine Schätzung der Beitragsnachweise
und beginnen anschließend mit dem
Versand von Elstam.
Neuer Abgabetermin Jahresmeldung
Die Abgabefrist für die Jahresmeldung
im Rahmen der DEÜV wird auf den 15.
Februar vorverlegt. Erstmals müssen
also die Jahresmeldungen für das Ka-
lenderjahr 2013 spätestens zum 15. Fe-
bruar 2014 übermittelt werden. Somit
können die Unfallversicherungsträger
zeitnah zum Jahresanfang die vorläufi-
gen Beitragsbescheide für das Vorjahr
ausstellen. Dadurch werden allerdings
für Märzklauselfälle, die bisher zumeist
Mehr Licht im Meldedschungel
Wegweiser.
Im neuen Jahr sehen sich Personalabrechner mit zahlreichen Änderungen
konfrontiert. Wagen Sie einen Spaziergang durch die Wirren des Meldewesens 2014.
Die von Anwendern und Trainern erarbeitete Checkliste zum Meldewesen hilft, den
Überblick zu wahren. Download unter:
Elstam versenden: fünf Tage vor der Lohnabrechnung
Elstam-Datenabholung: fünf Tage nach Elstam-Versand
Elstam-Änderungsliste: Steht in der Regel ab dem fünften Tag des Folgemonats bereit
(Hinweis: Import immer vor Abrechnung)
Abrechnung
Beitragsnachweise versenden: fünf Banktage vor Monatsende
SV-Meldungen (DEÜV) versenden
AAG-Erstattungsanträge versenden
ZMV für Betriebsrentner versenden
LStB versenden (Hinweis: Jahres-LStB bis spätestens 28. Februar des Folgejahres)
LStB-Protokollanforderung: Dauert in der Regel einen Tag
Lohnsteueranmeldung:
Muss spätestens am 10. Tag des Folgemonats beim Finanzamt eingegangen sein
Monatswechsel
Rückmeldungen (DEÜV): Rentenversicherungsnummer abrufen
GKV-Rückmeldungen (DEÜV) abrufen
EEL-Meldungen sind je nach Bedarf zu versenden
So planen Sie die Monatsmeldungen
Checkliste