Seite 53 - personalmagazin_2014_01

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Mehr Zeit fürs
Kerngeschäft haben
Das Thema Lohn- und
Gehaltsabrechnung
abhaken
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Rechnungswesen
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T.
Lohn- und Gehalts-
abrechnung
IT-Lösungen und
Rechenzentrum
Daniel Csillag
ist Geschäftsführer von
Exact Software.
noch in der Jahresmeldung berücksich-
tigt werden konnten, Sondermeldungen
mit Abgabegrund 54 erforderlich.
Einkommensbescheinigungen
Die Bundesagentur für Arbeit sorgt ab
1. Januar 2014 mit dem neuen BEA-Ver-
fahren (Bescheinigungen elektronisch
annehmen) für eine elektronische und
somit schnellere Übermittlung von Ar-
beits- und Nebeneinkommensbescheini-
gungen. Diese werden künftig nur noch
auf Anforderung des Arbeitnehmers
oder der Bundesagentur ausgestellt.
Betriebsprüfung
Künftig können die Arbeitgeberdaten,
die nach § 28p SGB IV für eine Be-
triebsprüfung notwendig sind, im elek-
tronischen Verfahren (euBP-Verfahren)
angenommen werden. Nimmt der Ar-
beitgeber daran teil, fordert der Prüfer
bei der Ankündigung der Betriebsprü-
fung die notwendigen Arbeitgeberdaten
an, sodass vor Ort kaumnoch Unterlagen
in Papierform vorgelegt werden müs-
sen. Ergeben sich bei der Auswertung
der Abrechnungsdaten keine relevanten
Prüfhinweise, kann eine Prüfung am
Betriebssitz sogar vollständig entfallen.
Beitragsnachweisverfahren
Auch die Datensatzbeschreibungen für
die Übermittlung von Beitragsnachwei-
sen im Arbeitgeber- und Zahlstellenver-
fahren ändern sich. Nach der Anpassung
verschiedener Fehlerprüfungen ist mit
Stichtag 1. Januar 2014 nur mehr die
Version 10 des Datensatzes zulässig.
Aufwendungsausgleich
2014 treten auch neue Grundsätze für
das maschinelle Antragsverfahren nach
dem Aufwendungsausgleichsgesetz in
Kraft: Die Angabe von Iban und Bic wird
verpflichtend, außerdem werden die Fel-
der für Kontonummer und Bankleitzahl
zu Reservefeldern. Mit Stichtag 1. Janu-
ar 2014 ist nur noch die Version 03 im
Datensatz DSER zulässig.