Seite 69 - personalmagazin_2014_03

Basic HTML-Version

69
endloser Job
Zusammenfassung
Schließt der Arbeitnehmer auf Vermittlung
seines bisherigen Arbeitgebers mit einem neuen Arbeitgeber einen
Arbeitsvertrag, ohne dass er gleichzeitig mit seinem bisherigen
Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abschließt, besteht das bishe­
rige Arbeitsverhältnis aufgrund konkludenter Vereinbarung weiter.
relevanz
Das Urteil macht deutlich, dass bei derartigen einver­
nehmlichen „Übergabefällen“ die Beendigung des bisherigen
Arbeitsverhältnisses beweistüchtig vereinbart werden sollte. Im
vorliegenden Fall war der Arbeitnehmer mit seinem neuen Ar­
beitsverhältnis zwar unstreitig einverstanden gewesen. Nachdem
dies aus betrieblichen Gründen gekündigt wurde, konnte sich der
Arbeitnehmer jedoch erfolgreich darauf berufen, dass sein früherer
Job rechtlich noch Fortbestand hatte.
Streitwert bei Kündigungen
Zusammenfassung
Der Grundsatz, dass sich bei arbeitsgericht­
lichen Kündigungsverfahren der für die Anwalts- und Gerichtskosten
maßgebliche Streitwert nach dem Einkommen eines Vierteljahres
richtet, gilt auch in den Fällen sehr kurzfristig bestehender Arbeits­
verhältnisse.
relevanz
Die LAG-Richter legen sich mit ihrer Entscheidung gleich
mit zwei Institutionen an. Zum einen mit der Streitwertkommis­sion,
für die in Beschäftigungsfällen unterhalb von sechs Monaten der
Wert eines Monatsgehalts ausreicht. Zum anderen wird auch die
Auffassung des BAG abgelehnt, das in einer Entscheidung aus dem
Jahre 1984 die Auffassung vertreten hat, für Arbeitsverhältnisse in
den ersten sechs Monaten sei ein geringerer Streitwert anzusetzen.
Quelle
LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 8.1.2014,
Az.5/Ta 184/13
Quelle
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.12. 2013, Az.5 Sa 149/13