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personalmagazin 03 / 14
Rentenbeginn steigt stetig an
W
enn in den Personalabteilun-
gen jetzt schon vorsorglich
Listen zu Mitarbeitern er-
stellt werden, die nach den Plänen der
großen Koalition mit dem 63. Lebens-
jahr den Betrieb verlassen können,
sollte folgendes beachtet werden: Nur
diejenigen Mitarbeiter, die bis 1952
geboren sind, können bei Vorliegen
der Vorversicherungszeit (45 Beitrags-
jahre) im Folgemonat nach ihrem 63.
Geburtstag ihre abschlagsfreie Rente
antreten. Danach wird Jahrgang für
Jahrgang der Rentenbeginn dann um
zwei Monate hochgesetzt. Ab Jahrgang
1953 müsste die abschlagsfreie Rente
mit 63 dann eigentlich 63 plus zwei, ab
Jahrgang 1954 63 plus vier heißen. Für
Mitarbeiter des Geburtsjahrgangs 1964
hat der Begriff der Rente mit 63 dann
endgültig keine Berechtigungmehr. Sie
wird dann zur Rente mit 65 – natürlich
nur, sofern sich nicht aus einem neuen
Gesetz etwas anderes ergibt.
Hochrechnung
Bei einer Nettolohnvereinbarung ist die Einkommensteuernachzahlung durch den Arbeitgeber nicht auf einen Bruttobe-
trag hochzurechnen, wie das Finanzgericht Düsseldorf mit Urteil vom 3.12.2013, Az. 3 K 2184/12 E, feststellte.
Krankschreibung
Fast jede sechste Krankschreibung hierzulande ist laut einer Studie der Techniker Krankenkasse psychisch bedingt.
Barzahlung
Das Barzahlungsverbot für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt nicht für Minijobs im Privathaushalt. Bei diesen Beschäfti-
gungsverhältnissen ist das Haushalts-Check-Verfahren anwendbar. Eine Barzahlung führt nicht zur Versagung der Steuerermäßigung.
Optimierung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum „Optimierten Mel-
deverfahren Sozialversicherung“ (OMS) vorgestellt. Empfohlen werden punktuelle Verbesserungen im technischen Ablauf.
News des Monats
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n t e rg r ünde +++ t äg l i c h un t e r
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Nur wer vor 1953 geboren
ist, kommt in den Genuss
der echten 63er Rente.
Nichtraucherschutz
D
ie meisten Nichtraucher sind unzu-
frieden. Sie fühlen sich von den der-
zeit bestehenden Regelungen gegen
Qualm im Betrieb nicht hinreichend ge-
schützt. Fast zwei Drittel von ihnen gaben
an, dass sie sich klarere Regelungen wün-
schen. Das ergab eine Umfrage von Stellen-
anzeigen.de, an der 682 deutsche Fach-und
Führungskräfte teilnahmen.
Pensionskassenbesteuerung
D
er Bundesfinanzhof hält
die pauschale Lohnsteu-
erpflicht in Höhe von 15
Prozent auf Gegenwertszahlun-
gen an die Pensionskassen für
verfassungswidrig. Obwohl es
sich um Lohneinkünfte der Ar-
beitnehmer handelt, bestimmt
das Gesetz, dass der Arbeitgeber
diese Steuer zu tragen hat. Jetzt
muss das Bundesverfassungsge-
richt entscheiden, ob diese Re-
gelung gegen den allgemeinen
Gleichheitsgrundsatz verstößt,
weil damit der Arbeitgeber ver-
pflichtet wird, die Einkommen-
steuer für eine andere Person zu
tragen.