Seite 14 - personalmagazin_2014_03

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Titel
_regierungspläne
N
immt man die vergangene Le-
gislaturperiode als Maßstab,
ist der Stellenwert arbeits-
rechtlicher Gesetzesvorhaben
mit Beginn der Regierungszeit der groß-
en Koalition gigantisch angestiegen. Hat-
te sich die Vorgängerregierung mit dem
(letztlich gescheiterten) Beschäftigtenda-
tenschutzgesetz ein einziges Gesetz vor-
genommen, strotzt das „Groko“-Papier
geradezu von arbeitsrechtlichen Vorga-
Von
Thomas Muschiol
(Red.)
ben. Der Vergleich mit einer Großbaustel-
le liegt da nahe. In welchem schwierigen
Baufeld bewegt sich aber hier die Regie-
rung und worauf müssen sich die Unter-
nehmen einstellen? Ein Überblick über
die wichtigsten Aspekte.
Verfassungsrechtlich brisant:
Ein Gesetz zur Tarifeinheit
Keinem neuen Einfall der Politiker, son-
dern der geänderten Rechtsprechung
des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ent-
springt folgende Passage aus dem Koali-
Großbaustelle im Arbeitsrecht
Übersicht.
Glaubt man dem Koalitionspapier der großen Koalition, so wird es in den
nächsten vier Jahren zu zahlreichen arbeitsrechtlichen Veränderungen kommen.
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Arbeitsrechtliche Bauarbeiten:
Die „Groko“ hat sich einige
Themen vorgenommen.
„Insbesondere kleine
Spartengewerkschaften
werden hier den Klage-
weg beschreiten.“
Rechsanwalt Dr. Alexander Bissels,
CMS Hasche Sigle
tionsvertrag: „Wir wollen den Grundsatz
der Tarifeinheit nach dem betriebsbezo-
genen Mehrheitsprinzip unter Einbin-
dung der Spitzenorganisationen der Ar-
beitnehmer und Arbeitgeber gesetzlich
festschreiben.“
Mit anderen Worten: Das, was nach
der gewandelten Auffassung des BAG
möglich ist, nämlich das Nebeneinan-
der mehrerer Tarifverträge und damit
auch das Nebeneinander mehrerer Ge-
werkschaften in einem Unternehmen,
soll jetzt durch ein Gesetz verhindert
oder zumindest eingeschränkt werden.
Vor allem verfassungsrechtlich ein bri-
santes Thema, da Eingriffe in die Kom-
petenz von Gewerkschaften unmittelbar
an Artikel 9 Abs. 3 GG zu messen sind.
Das wiederum, sagt Alexander Bissels,
Arbeitsrechtler bei der Kanzlei CMS
Hasche Sigle, werde dazu führen, dass
insbesondere kleine Spartengewerk-
schaften den Klageweg bis hin zum Bun-
desverfassungsgericht beschreiten.
Der Mindestlohn hat sich zum
Tarif­paket gewandelt
Mindestens 8,50 Euro in der Stunde
muss der Arbeitslohn ab dem 1. Janu-
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