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Neue Hinweise zu Reisekosten
S
eit Januar 2014 gilt das neue Reisekostenrecht. Da in dieser Zeit einige
Schwierigkeiten und Zweifelsfragen in der Praxis aufgetaucht sind,
hat die Verwaltung nun den Anwendungserlass zur Reisekostenre-
form 2014 überarbeitet. Das ergänzte Einführungsschreiben enthält neue
Beispiele sowie einige Neuregelungen. Insbesondere sind Hinweise rund um
die erste Tätigkeitsstätte in dem Schreiben aufgenommen, das rückwirkend
ab Januar 2014 anzuwenden ist. So wird beispielsweise klargestellt, dass das
häusliche Arbeitszimmer eines Mitarbeiters keine betriebliche Einrichtung
des Arbeitgebers oder eines Dritten ist. Daher kann es keine erste Tätig-
keitsstätte sein. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber vom Mitarbeiter
Arbeitsräume anmietet, die der Wohnung des Beschäftigten zuzurechnen
sind. Bereits zum 1. Januar 2014 hatte die Finanzverwaltung ein erstes An-
wendungsschreiben zum neuen Reisekostenrecht bekannt gegeben.
Zehn bezahlte Tage
frei, um die Pflege
Angehöriger zu
organisieren.
Einigung bei Ice-
Bucket-Challenge
E
in Phänomen des Sommers, der
„Eiskübel-Wettstreit“, hat zu-
letzt auch die Arbeitsgerichte
erreicht. Eine leitende OP-Schwester
ließ sich dabei filmen, wie sie sich im
Bereich der Operationsräume einen Ei-
mer Eiswasser über den Kopf schüttete.
Es folgte die Kündigung für die lang-
jährig Beschäftigte, da sie gegen die
Hygienevorschriften verstoßen habe,
argumentierte die Klinik. Den Streit
vor dem Arbeitsgericht Lübeck haben
die Parteien nun außergerichtlich bei-
gelegt. Details zur Einigung wurden
nicht bekannt. Bereits im Vorfeld hatte
die Klinik der ordentlich nicht mehr
kündbaren Arbeitnehmerin noch ange-
boten, das Arbeitsverhältnis als Kran-
kenschwester fortzusetzen. Darauf
hatte sie sich damals nicht eingelassen.
Millionen an CGZP-Schulden
NACHGEFRAGT
Groß war die Unsicherheit, als das BAG
im Jahr 2010 der Tarifgemeinschaft
„Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit
und Personalserviceagenturen“ (CGZP)
die Tariffähigkeit aberkannte. Denn
viele Arbeitgeber sollten bis dahin nicht
entrichtete Sozialversicherungsbeiträge
nachzahlen. Rund vier Jahre später steht
fest: Insgesamt belaufen sich die Bei-
tragsnachforderungen der Zeitarbeitsun-
ternehmen auf rund 221,5 Millionen Euro.
Das ergab die Antwort der Regierung auf
eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion.
Kurz nach dem BAG-Urteil gingen Exper-
ten noch von mehr als einer Milliarde
Euro an Nachzahlungen aus. Bis Ende
August 2014 tatsächlich bezahlt haben
die Zeitarbeitsunternehmen jedoch nur
rund 71,7 Millionen Euro. Insgesamt hat
die Rentenversicherung bislang 3.190 von
3.306 betroffene CGZP-Arbeitgeber über-
prüft, 2.120 davon erhielten Bescheide
über Beitragsnachzahlungen.
Neues zur Familienpflegezeit
P
flege und Beruf besser miteinander in Einklang bringen, das ist das Ziel
eines Gesetzentwurfs, den das Kabinett beschlossen hat. Der Vorschlag
soll schnellstmöglich Gesetz werden und ab 1. Januar 2015 gelten. Wich-
tige Bestandteile sind eine zehntägige bezahlte Auszeit zur Organisation der
Pflege, ein Rechtsanspruch auf sechs Monate Pflegezeit sowie die Möglichkeit
auf bis zu 24 Monate Familienpflegezeit, wenn Betroffene ihre Arbeitszeit auf
bis zu 15 Stunden reduzieren. Bereits heute können Arbeitnehmer zwar bei
einem unvorhergesehenen Pflegefall in der Familie zehn Tage pausieren. Im
vergangenen Jahr hatten dies jedoch nur etwa 150 Menschen genutzt. Daher
soll diese Pause künftig bezahlt werden. Der Lohnersatz soll bis zu 90 Pro-
zent des Nettoeinkommens betragen. Auch die Auszeit von sechs Monaten ist
bereits heute möglich. Künftig sollen Arbeitnehmer zusätzlich ein zinsloses
Darlehen dafür aufnehmen können, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.