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RECHT
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NEWS
Ministerin bringt Gesetz zur
Tarif­einheit auf den Weg
N
un ist es also soweit: Bundesar-
beitsministerin Andrea Nahles
hat ein Gesetz zur Tarifeinheit
vorgestellt. Am 3. Dezember entschei-
det das Kabinett darüber. Spätestens im
Sommer 2015 sollen dann solche Streiks,
wie sie zurzeit bei der Bahn möglich
sind, der Vergangenheit angehören. Ob
es soweit kommt, ist nicht gesagt. Denn
die Gegner stehen längst bereit und set-
zen auf das Bundesverfassungsgericht.
„Im Falle einer gesetzlichen Regelung
werden wir zum frühestmöglichen Zeit-
punkt gegen das Gesetz Verfassungsbe-
schwerde erheben“, kündigte etwa ein
Sprecher der Ärztegewerkschaft Mar-
burger Bund gegenüber der Deutschen
Presseagentur dpa an. Im Extremfall wä-
re eventuell ein Verfahren im Wege des
einstweiligen Rechtsschutzes denkbar,
um das Gesetz bereits vor der Anwen-
dung in der Praxis zu stoppen.
Inhaltlich wird die Arbeitsministe-
rin nicht müde zu behaupten, dass das
Streikrecht im Gesetz selbst unangeta-
stet bleibe. Dennoch: Fak-
tisch führen die geplanten
Regeln wohl dazu, dass die
Möglichkeiten eines Streiks
der Minderheitengewerk-
schaft betroffen sind. Wenn
bei kollidierenden Tarifver-
trägen die Vereinbarung
der Gewerkschaft mit den
meisten Mitgliedern eines
Betriebs gelten soll, führt
dies letztlich dazu, dass die
kleinere Gewerkschaft für
einen eigenen (verdräng-
ten) Tarifvertrag zu diesen
Fragen nicht rechtmäßig
streiken darf. Es bleibt zu-
mindest zweifelhaft, ob die
vorgesehenen „Ausgleichsregeln“, ein
Anhörungsrecht imVorfeld der Tarifrun-
de oder die Möglichkeit, Inhalte des Ta-
rifvertrags der größeren Gewerkschaft
zu übernehmen, für ein verfassungsmä-
ßiges Gesetz genügen. Auch die Wirk-
samkeit ist zweifelhaft. So musste die
Arbeitsministerin bereits einräumen,
dass das Gesetz etwa auf den Lufthansa-
Tarifkonflikt keinen direkten Einfluss
haben dürfte. Denn die beteiligten Ge-
werkschaften machen sich die Zustän-
digkeitsbereiche im Betrieb gerade nicht
streitig.
Frauenquote
Nachdem einige Unionspolitiker die Debatte um ein Gesetz zur Frauenquote erneut entfacht hatten, widersprach Bundes-
kanzlerin Angela Merkel selbst den Kritikern und stellt klar: An dem umstrittenen Vorhaben wird nicht gerüttelt. Die Geschlechterquote von
mindestens 30 Prozent in Aufsichtsräten sowie Zielgrößen für Aufsichtsräte, Vorstände und oberste Managementebenen soll ab 2016 gelten.
Zusatzbeitrag
Das Bundesministerium für Gesundheit hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2015 im Bundesan-
zeiger bekannt gegeben. Er wurde nach Auswertung der Ergebnisse aus den Sitzungen des Schätzerkreises auf 0,9 Prozent festgelegt.
OMS
Die umzusetzenden Vorschläge aus dem Projekt zum optimierten Meldeverfahren in der sozialen Sicherung (OMS) sollen Gesetz wer-
den. Neu sind etwa die maschinelle Anforderung von gesonderten Meldungen oder die verbesserte Abfrage einer Versicherungsnummer.
Mindestlohn
Seit Oktober bekommen Beschäftigte der Abfallwirtschaft einen Mindestlohn von 8,86 Euro – auch für nicht tariflich ge-
bundene Betriebe. In der Taxibranche sind die Tarifverhandlungen dagegen gescheitert. Ab 2015 gilt daher die gesetzliche Lohnuntergrenze.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n t e rg r ünde +++ t äg l i c h un t e r
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Das neue Gesetz soll Streiks, wie jenen der GDL, erschweren.