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              Tiefpunkt der Tarifflucht überwunden?
            
            
              S
            
            
              eit Jahren geht es abwärts mit der
            
            
              Bereitschaft der Unternehmen und
            
            
              deren Arbeitnehmer, sich die Ge-
            
            
              staltung ihrer Arbeitsverhältnisse durch
            
            
              Tarifvertragsparteien abnehmen zu las-
            
            
              sen. Während 1996  noch 70 Prozent der
            
            
              Beschäftigten in Betrieben, in denen ein
            
            
              Branchentarifvertrag galt, arbeiteten,
            
            
              fiel die Quote bis 2013 auf 52 Prozent.
            
            
              In den neuen Bundesländern sank der
            
            
              Tarifbindungsanteil gar auf 35 Prozent.
            
            
              Jetzt haben Auswertungen des Insti-
            
            
              tuts für Berufsforschung (IAB) ergeben,
            
            
              dass es mit diesem Abwärtstrend zu
            
            
              Ende geht. Rund 60 Prozent aller Ar-
            
            
              beitnehmer, so hat das IAB festgestellt,
            
            
              werden in tarifgebundenen Unterneh-
            
            
              men beschäftigt. Fachleute gehen davon
            
            
              aus, dass die derzeit geplanten Gesetzes-
            
            
              vorhaben der Großen Koalition den bis-
            
            
              herigen Trend sogar umkehren können.
            
            
              Von der Rückkehr in die Tarifbindung
            
            
              sind vor allem die Branchen betroffen, in
            
            
              denen der geplante gesetzliche Mindest-
            
            
              lohn durch Tarifverträge unterschritten,
            
            
              beziehungsweise die damit zusammen-
            
            
              hängenden Arbeitszeitkontenführung
            
            
              tarifvertraglich auch abweichend vom
            
            
              kommenden Mindestlohngesetz geregelt
            
            
              werden kann.
            
            
              Mehr Bindung: Der Anteil der Beschäftigten
            
            
              in tarifgebundenen Betrieben nimmt zu.