Seite 59 - personalmagazin_2014_11

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Andere Daten beim Entgeltersatz
B
ereits seit 1. Juli 2011 sind alle
Daten, die für die Berechnung
der Entgeltersatzleistungen
notwendig sind, ausschließlich mittels
elektronischer Datenübermittlung zu
melden. Ab Januar 2015 gibt es nun
mit der Version 7 des Datensatzes ei-
nige Neuerungen.
So wird beispielsweise der Melde-
grund „04: Versorgungskrankengeld“
entfernt. Auch der Meldesatz vom
Arbeitgeber ist nunmehr nicht mehr
zu einem festen Termin auszulösen,
sondern immer dann, wenn der Ein-
tritt einer Entgeltersatzleistung für
ihn ersichtlich ist oder der Sozialversi-
cherungsträger ihn hierzu direkt auf-
fordert. Durch neue Hinweise in der
Kommentierung sowie eine angepasste
Struktur sollen zudem 23 redundante
Felder und 50 weitere Zeitraum-Felder
überflüssig werden. Neu ist auch, dass
zusätzliche Bausteine imDatensatz die
Kommunikation zwischen den Verfah-
rensbeteiligten vereinfachen sollen.
Nicht zuletzt werden problematische
Abfragen, wie etwa „letzter bezahlter
Tag vor Beginn der Arbeitsunfähig-
keit“, ab Januar 2015 umgestaltet sowie
doppelt genutzte Felder vermieden.
Elektronische
Datenübermittlung:
Neues ab 2015.