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Urlaub und Elternzeit
Zusammenfassung
Die gesetzliche Möglich-
keit, während einer Elternzeit den Erholungs-
urlaub für jeden vollen Kalendermonat der
Elternzeit zu kürzen (§ 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG),
ist europarechtlich nicht zu beanstanden.
relevanz
Da derzeit gerade im Bereich der
Urlaubsgewährung eine Vielzahl von Einschrän-
kungen durch den europäischen Gerichtshof
vorliegen, ist das Urteil des LAG Rheinland-
Pfalz besonders lesenswert. Es befasst sich
eingehend mit den Argumenten, die für die
Berechtigung des Gesetzgebers sprechen, im
Rahmen der europäischen Richtlinien Ansprüche
für die Elternzeit in vollem Umfang zu regeln.
Insbesondere legen die LAG-Richter ihre Auffas-
sung anhand von vergleichbaren und vom EuGH
bereits gebilligten Kürzungsregeln (zum Beispiel
bei der Kurzarbeit) überzeugend dar.
Überlassungsdauer
Zusammenfassung
Bei der Arbeitnehmerü-
berlassung ist der Begriff „vorübergehend“
dahingehend zu konkretisieren, dass je nach
Fallkonstellation sowohl eine personenbezo-
gene als auch eine aufgabenbezogene Betrach-
tung zu erfolgen hat.
relevanz
Der Beschluss des LAG Schleswig-
Holstein fällt passgenau in die aktuelle
Diskussion bei der Arbeitnehmerüberlassung.
Er greift ein Problem auf, das der Gesetzgeber
in Kürze lösen muss, wenn er mit dem Koali-
tionsvertrag Ernst macht und den Begriff des
„vorübergehenden Einsatzes“ von Leiharbeit-
nehmern im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
definiert. Die Entscheidung des LAG zeigt,
dass eine zeitliche Beschränkung allein nicht
ausreicht. Vielmehr sollte für den Praktiker
auch erkennbar sein, wann er die zeitliche
Beschränkung personen- und wann aufgaben-
bezogen zu verstehen hat.
Quelle
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom
8.1.2014, Az. 3 TaBV 43/13
Quelle
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.2014
– Az. 5 Sa 180/13
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