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Das Smartphone wird zur arbeits-
rechtlichen Herausforderung
Gestürzt
Auch ein Sturz von der Bierbank kann für einen Lehrer ein Dienstunfall sein. Jedenfalls dann, wenn der Besuch eines Festzelts
offizieller Programmpunkt einer Klassenfahrt war – so entschieden vom Verwaltungsgericht Stuttgart (1 K 173/13).
Befragt
Minijobber möchten gerne mehr arbeiten. Dies ergab eine Befragung des sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Danach wünsch-
ten sich die Befragten eine Erhöhung des Stundensatzes um bis zu 6,5 Stunden.
Aufgenommen
Die Bundesregierung hat grünes Licht gegeben für die Aufnahme der Fleischverarbeitungsindustrie als neunte Branche
in das Arbeitnehmerentsendegesetz. Damit sollen tarifliche Mindestarbeitsbedingungen festgelegt und ein Mindeststundenlohn von zu-
nächst 7,75 Euro erreicht werden.
Verschärft
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, hat an den Gesetzgeber appelliert, die beabsichtigten Änderungen
bei der Arbeitnehmerüberlassung mit verschärften Sanktionsvorschriften zu flankieren.
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Versuch missglückt?
Nachgelesen
Stellen Sie sich folgende Situation
vor: Es beginnt bei Ihnen ein neuer
Mitarbeiter, der – von Fieberkrämp-
fen geschüttelt – an seinem ersten
Arbeitstag gerade noch die Besichti-
gungsrunde in seiner vorgesehenen
Abteilung übersteht, sich dann als
„plötzlich erkrankt“ verabschiedet
und nie wieder gesehen ward. Eine
solche Situation wurde früher von den
Sozialversicherungsträgern als „miss-
glückter Arbeitsversuch“ bewertet.
Die Folge: Es sollte in diesen Fällen
zwar vom Beginn eines Arbeitsver-
hältnisses ausgegangen werden, aber
kein sozialversicherungsrechtliches
Beschäftigungsverhältnis vorliegen.
Dies mit der Folge, dass dann kein Ver-
sicherungsschutz, insbesondere kein
Krankengeldanspruch bestanden hatte.
Das Bundessozialgericht hat die von
ihm einst selbst geschaffene und in
zahlreichen Entscheidungen gepflegte
Figur des missglückten Arbeitsversuchs
im Jahr 1998 fallengelassen.
D
ie Vernetzung von Mitarbeitern beschränkt sich vielerorts nicht mehr
auf den stationären Arbeitsplatz. Es ist die rasende Verbreitung der
netzwerkfähigen Smartphones, mit denenMitarbeiter fast an jedemOrt
der Welt rund um die Uhr das machen können, wofür früher noch eine Anwe-
senheit im Betrieb notwendig war. Wie das Ganze in der Welt des Arbeitsrechts
abgebildet werden kann oder muss, das beschäftigt immer mehr Personalabtei-
lungen. Der Automobilhersteller
BMW reagiert mit einer Betriebs-
vereinbarung, bei der man die
Arbeit am Smartphone durch ei-
ne Anmeldung zur „Mobilarbeit“
in den Griff bekommen will. Das
berichtet die FAZ unter Berufung
auf Aussagen von Betriebsrats-
chef Manfred Schoch. Aber es
werden auch Stimmen laut, die
nach einer gesetzlichen Rege-
lung rufen; so zum Beispiel die
IG-Metall, die ein Abschicken von
E-Mails auf Smartphones nach
Feierabend gesetzlich verbieten
lassen will.
Die ständige Erreichbarkeit
soll beschränkt werden.
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