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personalmagazin 06 / 13
Achtung: Änderungen bei
den Stammdaten ab 2014
D
er flämische Teil des Königreichs Belgi-
en legt bekanntlich viel Wert auf seine
eigene sprachliche Identität, sprich den
Gebrauch des Niederländischen in Wort und
Schrift. Arbeitsverhältnisse von Grenzgängern
aus den benachbarten Niederlanden, so sagt es
ein Dekret der flämischen Gemeinschaft, sind
daher grundsätzlich in niederländisch abzu-
fassen. Das hatte ein multinationaler Konzern
nicht beachtet, sondern einen holländischen
Grenzgänger mit einem in englischer Sprache
abgefassten Arbeitsvertrag eingestellt. Der be-
rief sich im Rahmen eines Kündigungsstreits
auf das flämische Dekret und damit auf die Nich-
tigkeit der englischsprachigen Vorschriften.
Gestoppt wurde das flandrische Gesetz jetzt
vom EuGH. Dieser sieht in der Pflicht, einen
Arbeitsvertrag in einer bestimmten Sprache ab-
zufassen, einen Verstoß gegen die Freizügigkeit
innerhalb der EU. Es gehöre zur freien Einigung
zwischen den Parteien, dass sie ihren Vertrag in
einer anderen Sprache als der Amtssprache des
Mitgliedstaats schließen dürfen (EuGH, Urteil
vom 16.4.2013, Az. C-202/11).
Das BAG stockt auf
D
reifachen Richterzuwachs vermeldet das
Bundesarbeitsgericht und reagiert damit
auf die sich abzeichnende hohe Belas-
tung des Bundesgerichts, in dem jetzt, bis auf
den ersten und den achten Senat, eine Perso-
nalstärke von jeweils vier Richtern besteht. Neu
sind für den dritten Senat Dr. Martina Ahrendt
(bisher Arbeitsgerichtsbarkeit Berlin-Branden-
burg), für den sechsten Senat Markus Krumbi-
egel (bisher Arbeitsgerichtsbarkeit Bayern) und
für den fünften Senat Margot Weber (bisher
Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg).
Bundesrichter werden vom Richterwahlaus-
schuss gewählt, der aus den für das jeweilige
Sachgebiet zuständigen Ministern der Länder
und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die
vom Bundestag gewählt werden, besteht.
Flandern in Not
A
m 1. Februar 2014 soll er Wirklichkeit werden: Der soge-
nannte „Europäische Zahlungsraum“, amtlich „Single Euro
Payments Area“ (Sepa) genannt. Mit diesem Stichtag ist ein
nicht zu unterschätzender Umstellungsaufwand für Unternehmen
und Institutionen verbunden, denn bis dahin müssen alle bisheri-
gen Kontoverbindungen und Bankleitzahlen auf die neuen Daten-
schlüssel „Iban“ (International Bank Account Number) und „Bic“
(Bank Identifyer Code) umgestellt werden. Für die Lohn- und Ge-
haltsabrechnungen ist die rechtzeitige und richtige Vorbereitung
der Umstellungsmaßnahmen eine wichtige Aufgabe, denn nichts
dürfte in einem Unternehmen mehr Aufregung erzeugen als eine
Verzögerung der Gehaltsauszahlungen. Darüber hinaus müssen
bekanntlich die Zahlungsläufe zu den Einzugsstellen der Sozialver-
sicherungsbehörden am drittletzten Banktag eines Monats erledigt
sein. Hier kann den Unternehmen nur dringend geraten werden,
so Entgeltspezialist Michael Paatz, die Umstellung spätestens zum
Jahreswechsel durchzuführen.
Wenn aber Sepa funktioniert, dann ist mit dieser Umstellung ein
handfester Vorteil, nicht nur bei Mitarbeitern mit ausländischem
Bankkonto, verbunden. Während für Überweisungen bisher ein
Zeitraum von drei Bankarbeitstagen einkalkuliert werden musste,
kann mit Sepa jetzt damit gerechnet werden, dass maximal ein
Tag vergeht, bis der Lohn auf dem Konto des Arbeitnehmers gut-
geschrieben ist. Für die Einhaltung arbeits- oder tarifvertraglicher
Zahlungsfristen wäre dies eine neue, kalkulierbare Voraussetzung.
Hinweis: Umfassende Informationen zum Thema „Sepa“ bietet
das Haufe Online-Seminar am 14. Juni um 10 Uhr. Der Titel: „Jetzt
auf Sepa vorbereiten und den reibungslosen Zahlungsverkehr si-
chern.“
Mit Sepa wird das System der
Bankleitzahlen abgeschafft.