personalmagazin 01 / 13
66
Recht
_Betriebsübergang
den für einen Betriebsübergang maßgeb-
lichen Faktoren nicht zwangsläufig weg.
Die Beibehaltung der „organisatorischen
Selbstständigkeit“ ist nicht erforderlich,
wohl aber die Beibehaltung des Funk-
tions- und Zweckzusammenhangs zwi-
schen den übertragenen Faktoren, der
es dem Erwerber erlaubt, diese Faktoren,
auch wenn sie in eine andere Organisa-
tionsstruktur eingegliedert werden, zur
Verfolgung einer bestimmten wirtschaft-
lichen Tätigkeit zu nutzen (EuGH, Urteil
vom 12.2.2009, C-466/07).
Geht es nur um einen Betriebsteil?
Dem Übergang eines gesamten Betriebs
steht der Übergang eines Betriebsteils
gleich. Auch hier ist die Prüfung erfor-
derlich, dass die wirtschaftliche Einheit
ihre Identität wahrt. Daher muss eine
Teileinheit des Betriebs bereits beim
früheren Betriebsinhaber die Qualität
eines Betriebsteils gehabt haben (BAG,
Urteil vom 13.10.2011, 8 AZR 455/10).
Beim bisherigen Betriebsinhaber musste
also eine selbstständig abtrennbare or-
ganisatorische Einheit vorhanden sein,
mit der ein Teilzweck verfolgt wurde. Im
Teilbetrieb müssen keine andersartigen
Zwecke als im übrigen Betrieb verfolgt
werden. Ergibt die Gesamtbetrachtung
eine identifizierbare wirtschaftliche und
organisatorische Teileinheit, so muss die-
se beim Erwerber im Wesentlichen un-
verändert fortbestehen (BAG Urteil vom
24.8.2006, 8 AZR 556/05), wobei der
übertragene Betriebsteil seine organisa-
torische Selbstständigkeit nicht vollstän-
dig bewahren muss. Es genügt, dass der
Erwerber die funktionelle Verknüpfung
zwischen den übertragenen Produktions-
faktoren beibehält und es ihm ermöglicht
wird, diese zu nutzen, um derselben oder
einer gleichartigen wirtschaftlichen Tä-
tigkeit nachzugehen.
Dr. hans-peter löw
ist
Rechtsanwalt und Partner
bei Allen & Overy LLP
Frankfurt.
Liegt im konkreten Fall ein Betriebsübergang vor? Diese Frage lässt sich mit einem Blick
ins Gesetz nicht beantworten. Vielmehr ist die maßgebliche Rechtsprechung zu beachten.
Wichtige Leitentscheidungen sind in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt.
Vertragstyp / Unter-
nehmensfunktion
Charakterisierung / Bewertung
Entscheidungen
Auftragsübernahme
/ Funktionsübernah-
me („second gene-
ration outsourcing“)
Für sich kein Betriebsübergang, allgemeine Kriterien
anwendbar. Der Wechsel des Dienstleisters ist nicht
anders zu beurteilen wie die ursprüngliche Auftrags-
vergabe. Es kommt also auf den jeweiligen Vertragstyp
oder die Unternehmensfunktion an.
EuGH, 20.1.2011,
C-463/09 (Clece)
Betriebskantine
Betriebsmittelgeprägt. Unerheblich ist, ob die Kü-
cheneinrichtung dem Dienstleister gehört oder nicht.
Konzeptänderung kann allerdings Betriebsübergang
verhindern, zum Beispiel bei Übergang von Zuberei-
tung frischer Speisen vor Ort zum Aufwärmen von
vorbereiteten Speisen.
BAG, 17.12.2009,
8 AZR 1019/08
Callcenter
Betriebsmittelarm. Bei einem Callcenter steht die
Kundenbetreuung durch die Mitarbeiter im Mittelpunkt
der betrieblichen Betätigung. Sächliche Betriebsmittel,
wie die Telefonanlage, spielen nur eine untergeord-
nete Rolle.
BAG, 25.6.2009, 8
AZR 258/08
Check-in, Handling Betriebsmittelgeprägt. Die vom Bodenpersonal einer
Fluglinie wahrgenommenen Aufgaben stellen keinen
betriebsmittelarmen Bereich dar. Der Überspielung von
Dateien für einzelne Aufträge oder Flüge kommt kein
entscheidendes Gewicht zu.
BAG, 16.5.2007, 8
AZR 693/06
Facilitymanagement Betriebsmittelarm. Auch in einem Betrieb, dessen
Zweck die Erfüllung eines einzigen Auftrags ist, stellt
die Neuvergabe dieses Auftrags an ein anderes Unter-
nehmen für sich genommen keinen Betriebsübergang
dar. Eine Tätigkeit zur Auftragserfüllung ist noch keine
wirtschaftliche Einheit.
BAG, 14.8.2007, 8
AZR 1043/06
Gebäudereinigung Betriebsmittelarm. Reinigungsarbeiten in einem Kran-
kenhaus erfüllen einen organisatorisch abgrenzbaren
arbeitstechnischen Teilzweck und stellen damit einen
Betriebsteil des Krankenhauses dar. Arbeitsgeräte und
Reinigungsmittel haben hierbei nur eine untergeord-
nete Bedeutung.
BAG, 21.5.2008, 8
AZR 481/07
IT-Service-Betrieb Betriebsmittelarm. Für die wirtschaftliche Wertschöp-
fung in einem IT-Service-Unternehmen spielt die
menschliche Arbeitskraft die entscheidende Rolle. Allein
der Umstand, dass sächliche Betriebsmittel für die Er-
bringung der Dienstleistung erforderlich sind, führt noch
nicht dazu, dass diese Betriebsmittel für die betriebliche
Tätigkeit identitätsprägend sind.
BAG, 21.6.2012, 8
AZR 181/11
Kooperationsvertrag Führt nicht zu Betriebsinhaberwechsel; Voraussetzung
für Betriebsübergang ist, dass neuer Inhaber anstelle
des alten Inhabers Betrieb fortführt
BAG, 27.9.2012, 8
AZR 826/11
Lagerhaltung
Betriebsmittelgeprägt. Lagerhalle, Lager- und Förder-
mittel
BAG, 13.12.2007,
8 AR 977/06
Postdienst
Kein übertragungsfähiger Betriebsteil
BAG, 17.4.2003, 8
AZR 253/02
Übergangsrecht ist Richterrecht
Praxisbeispiel
Rechtsprechung
Bei Fragen wenden Sie sich bit te an