personalmagazin 01 / 13
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Recht
_Urteilsdienst
Gelber Zettel kann ab dem ersten Tag gefordert werden
Arbeitgeber dürfen vom Arbeitnehmer
die Vorlage einer ärztlichen Beschei-
nigung über das Bestehen der Arbeits-
unfähigkeit und deren voraussichtliche
Dauer, abweichend von der gesetzlichen
eigenständige Regelung handelt, ist die-
ses Ermessen nicht an den für das ar-
beitsrechtliche Weisungsrecht von der
Rechtsprechung entwickelten Kriterien
zu messen.
„Dreitagesfrist“, schon vom ersten Tag
der Erkrankung an verlangen. Die Aus-
übung dieses Rechts steht dabei im frei-
en Ermessen des Arbeitgebers. Da es
sich bei dem § 5 Abs. 1 Satz 3 um eine
Urteil des monats
Das Urteil zieht einen vorläufigen Schlusspunkt im Meinungsstreit
bei der Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 3 des Entgeltfortzahlungs-
gesetzes (EFZG). Umstritten und nicht höchstrichterlich geklärt war
bisher die Frage, ob der Arbeitgeber bei seiner Entscheidung, in
Zukunft die Vorlage einer AU-Bescheinigung schon am ersten Tag zu
verlangen, dies an einen konkreten Verdacht knüpfen müsse, inso-
weit ein „pflichtgemäßes Ermessen“ auszuüben habe. Dogmatisch
stützen sich die Befürworter einer solchen Auslegung darauf, dass
eine solche Anweisung den Grenzen des § 106 Gewerbeordnung
(GewO) unterliegt. In dieser Vorschrift wird bestimmt, dass bei der
Ausübung des Weisungsrechts stets eine Prüfung zu erfolgen hat,
ob die Weisung billigem Ermessen entspricht. Das BAG hat sich der
Vorinstanz jedoch angeschlossen, die § 5 EFZG als speziellere Rege-
lung für den Bereich der Nachweispflicht in der Entgeltfortzahlung
darstellt, die unter Spezialitätsgesichtspunkten den allgemeinen
Bestimmungen zum Weisungsrecht in § 106 GewO vorgehe. Eine
Überprüfung auf allgemeine Billigkeit habe daher gerade nicht zu
erfolgen.
Experten warnen allerdings davor, das Urteil ohne Analyse der kon-
kreten vertraglichen Umstände im Unternehmen umzusetzen. Zum
Betriebsübergang
Zusammenfassung
Das von einer Hausverwaltung betreute
Grundstück stellt kein Betriebsmittel dar. Die Arbeitsverhältnisse der
Hausverwaltungsgesellschaft gehen deshalb nicht auf den Erwerber
der verwalteten Immobilie über.
relevanz
Das Urteil zeigt, dass bei der Frage, was ein Betriebs-
mittel ist, im Zusammenhang mit der Prüfung des § 613a BGB bei
Hausverwaltungsgesellschaften zu differenzieren ist. Im vorlie-
genden Fall kam es nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts
nur deswegen nicht zu einem Betriebsübergang, weil die in der
Immobilie arbeitenden Mitarbeiter allein damit betraut waren, das
Grundstück selbst zu verwalten.
Arbeitszeitverringerung
Zusammenfassung
Einem Leiharbeitnehmer kann der Wunsch
auf Arbeitszeitverringerung nicht mit dem Argument verweigert
werden, dass mit dem Entleiher ein Vertrag besteht, nach dem
ausschließlich Arbeitnehmer mit einer bestimmten wöchentlichen
Arbeitszeit überlassen werden. Hier muss der Arbeitgeber zunächst
alle Möglichkeiten, gegebenenfalls auch die eines sogenannten
„Ringtauschs“, durchprüfen.
relevanz
Das Urteil ist von allgemeiner Bedeutung, da auch bei
Auftragsabwicklungen außerhalb von Leiharbeitnehmerverhält-
nissen vertragliche Kundenwünsche zu beachten sein können,
nach denen Dienstleistungen in einer bestimmten wöchentlichen
Mindestdauer vorzuhalten sind.
einen könnten (tarif)vertragliche Besonderheiten dagegenstehen,
zum anderen muss bei einer generellen Umstellung das Mitbestim-
mungsrecht des Betriebsrats beachtet werden.
Untersuchung beim Arzt: Künftig schon am ersten Krankheitstag?
Quelle
BAG, Urteil vom 14.11.2012, 5 AZR 886/11
Quelle
BAG, Urteil vom 13.11.2012, 9 AZR 259/11
Quelle
BAG, Urteil vom 15.11.2012, 8 AZR 683/11
Zum Thema ...
Personalmagazin diese Ausgabe, Seite 64
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