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Änderungen bei der Elternzeit
D
ie Möglichkeit, parallel zur Elternzeit eine Erwerbstätigkeit auszu-
üben (sogenannte „Elternteilzeit“), ist großzügiger gestaltet worden.
Jetzt regelt § 15 BEEG, dass die für das Elterngeld unschädliche Teil-
zeitbeschäftigung im Umfang von 30 Wochenstunden flexibel gestaltet wer-
den kann. Eine weitere praxisrelevante Regelung betrifft die Frage einer
erneuten Schwangerschaft, die noch vor Beendigung der ursprünglich ge-
planten Elternzeit eintritt. Bisher galt, dass bei einer vorzeitigen Beendigung
der Elternzeit nicht erneut Mutterschutzgeld bezogen werden konnte. Jetzt
eröffnet das BEEG diese Möglichkeit ausdrücklich und bestimmt in § 16 Abs.
3 BEEG: Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3
Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des
Arbeitgebers vorzeitig beendet werden.
Erwerbstätigkeit während der Elternzeit kann künftig flexibler gestaltet werden.
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Daueraushilfen – gibt es das?
Nachgelesen
Der Begriff der „Aushilfe“ wird in der be-
trieblichen Praxis oft gebraucht. Er soll meist
beschreiben, dass es sich um Mitarbeiter
handelt, die außerhalb des vorgesehenen
Personalstamms eingesetzt werden. In
diesem Sinne werden aber nicht nur typische
Vertretungskräfte als Aushilfen bezeichnet,
sondern auch Mitarbeiter, die immer dann
eingesetzt werden, wenn es „klemmt“.
Hier hat sich der Begriff der „Daueraushil-
fe“ eingebürgert. Sehr zum Leidwesen der
Arbeitsrechtler, die darauf hinweisen, dass
Daueraushilfen meist nichts anderes sind als
normale Mitarbeiter mit einem unbefristeten
Arbeitsvertrag. Das Gesetz selbst verwendet
den Begriff Aushilfe nur bei den Regelungen
zu den Kündigungsfristen und eröffnet die
Möglichkeit, innerhalb der ersten drei Mo-
nate das Arbeitsverhältnis mit kurzer Frist zu
beenden (§ 622 Abs. 5 BGB). Gleichwohl gibt
es eine pragmatische Lösung, bei der man im
Ergebnis zu einem Einsatz von „Daueraushil-
fen“ kommen kann. Nach den Vorgaben des
§ 12 TzBfG kann arbeitsvertraglich eine soge-
nannte „Arbeit auf Abruf“ gestaltet werden.