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personalmagazin 01 / 13
Streikrecht für Kirchenmitarbeiter
A
nerkannten kirchlichen Einrichtungen steht per Verfassung ein be-
sonderer arbeitsrechtlicher Status zu. Dieser wurde bisher so aus-
gelegt, dass im gesamten kirchlichen Bereich ein Streik tabu ist.
Jetzt hat das BAG diese strenge Auslegung durchbrochen. Einerseits wurde das
Recht der Kirche bestätigt, Streikmaßnahmen zur Durchsetzung von Tarifforde-
rungen verbieten zu lassen. Andererseits soll dies aber nur dann gelten, wenn
sich die Kirche vorab zumindest bereit erklärt hat, die Arbeitsbedingungen der
Beschäftigten generell in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften durch Tarifver-
träge auszugestalten. Kirchliche Einrichtungen müssen in Zukunft also damit
rechnen, dass Gewerkschaften zumindest ihre grundsätzliche Beteiligung an Ta-
rifgesprächen durch Streikandrohungen unterstreichen werden. Ausgeschlossen
ist aber nicht, dass sich demnächst noch einmal das Bundesverfassungsgericht
mit dem Thema befassen muss.
Quelle: BAG, Urteil vom 20.11.2012, 1 AZR 611/11
Schadensersatz für ein schlechtes Zeugnis
Der Arbeitgeber muss Betroffene dafür entschädigen, wenn ein unangemessenes
Zeugnis nachweislich der Grund für eine Absage beim Bewerben um einen neuen Job war. So hat das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven
entschieden hat (Az.: 1 Ca 1309/10).
Kleiderordnung
Missachtet ein Arbeitnehmer die Kleidervorschriften, die in seinem Unternehmen gelten, so muss er mit einer Kündi-
gung rechnen. Das entschied das Arbeitsgericht Cottbus.
News des Monats
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Prüfungsmöglichkeit der Finanzverwaltung ohne Ankündigung
Die Bundesregierung plant eine neue Form der Steu-
erprüfung. Im Rahmen einer sogenannten „Lohnsteuer-Nachschau“ sollen Prüfer auch ohne vorherige Ankündigung Betriebe aufsuchen können.
Leiharbeit
Auch die einschlägigen Tarifverträge in der Holz-, Kunststoff- und Textilindustrie sehen ein Stufenmodell vor, nach dem ein
erster Lohnaufschlag nach sechswöchigem Einsatz gezahlt wird. Die letzte der maximal fünf Stufen greift nach neun Monaten.
Arbeitskampf für Kirchenmitarbeiter? In Zukunft
wird dies kein Tabuthema mehr sein.
E-Mail-Feierabend
M
itarbeiter des Autobauers Daim-
ler können E-Mails während ihrer
Abwesenheit automatisch löschen
lassen. Der Betriebsrat habe eine solche
Regelung zusammen mit der Unterneh-
mensleitung verabschiedet, teilte Daimler
mit. Daimler folgt damit dem Konkurrenten
Volkswagen. Die Blackberrys von VW-Mit-
arbeitern können von 18.15 Uhr bis 7 Uhr
morgens keine Mails mehr empfangen.
Befristung mit Pillenwirkung?
D
ie Arbeits- und Sozialmi-
nister der Länder fordern
die Bundesregierung auf,
das Teilzeit- und Befristungsge-
setz zu ändern. Damit soll eine
befristete Anstellung ohne Vor-
liegen eines sachlichen Grundes
nicht mehr möglich sein. Die
SPD-Vizevorsitzende Manuela
Schwesig (SPD) begründete dies
mit familienpolitischen Argu-
menten. Junge Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmer hätten
aufgrund des derzeitigen Befris­
tungsrechts keine Chance auf
eine vernünftige Lebens- und
Familienplanung, insoweit, so
Ministerin Schwesig, wirkten be-
fristete Arbeitsverträge „besser
als die Antibaby-Pille“.
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