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spezial
_entgelt
Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
den Wechsel zum ELStAM-Verfahren
unterrichten, damit diese ihre ELStAM-
Daten auf den aktuellen Stand bringen
können.
personalmagazin:
Es gibt ja steuerlich gese-
hen einfache und schwierige Arbeitneh-
mer. Kann man in der Übergangsphase
auch die schwierigen Fälle separieren
und den Umstieg auf die Elektronik auf
später verschieben?
Hartmann:
Man kann, denn der Übergang
zum ELStAM-Verfahren muss zu dem
vom Arbeitgeber gewählten Zeitpunkt
nicht zeitgleich für alle Arbeitnehmer
erfolgen. Er kann die Umstellung auf den
elektronischen Abruf zunächst auch nur
für einen Teil der Arbeitnehmer durch-
„Den Umstieg flexibel gestalten“
INTERVIEW.
Beim Umstieg auf das elektronische Lohnsteuerverfahren können die Unter-
nehmen eigene Varianten für einen „gestreckten Übergang“ wählen.
personalmagazin:
„Meine Lohnabrechnung
stimmt nicht.“ Damit dieser Satz 2013
nicht zu oft zu hören ist, sollten die Lohn-
steuerdaten zum Jahreswechsel möglichst
„up to date“ sein. Welche Pflichten hat
hier der Arbeitgeber?
Rainer Hartmann:
Für den Arbeitgeber gilt
der Grundsatz der Maßgeblichkeit der
Lohnsteuerkarte, der die zwingende
Beachtung der bescheinigten Lohnsteu-
erabzugsmerkmale im Lohnsteuerver-
fahren verlangt, unabhängig davon, ob
diese in tatsächlicher Hinsicht zutref-
fend sind, für die übrigen genannten
amtlichen Bescheinigungen gilt dies
entsprechend. Er hat zu diesem Zweck
etwaige vorgelegte Bescheinigungen mit
der Lohnsteuerkarte beziehungsweise
Ersatzbescheinigung des Arbeitnehmers
zusammenzuführen und als Beleg zum
Lohnkonto aufzubewahren.
personalmagazin:
Es ist also der Mitar-
beiter, der auf die Richtigkeit seiner
Lohnsteuerdaten achten muss?
Hartmann:
Eindeutig ja. Der Gesetzgeber
verlangt insoweit vom Arbeitnehmer ei-
ne Überprüfung zum Stichtag 1. Januar
2013. Dieser muss die Steuerklasse und
die Zahl der auf der Steuerkarte 2010
beziehungsweise einer Ersatzbeschei-
nigung eingetragenen Kinder ändern
lassen, wenn diese nach den tatsäch-
lichen Verhältnissen zum 1. Januar 2013
überholt sind. Dasselbe gilt für die
Korrektur der Steuerklasse II, falls die
Steuerklasse II auf der Lohnsteuerkarte
2010 beziehungsweise einer sogenann-
ten Ersatzbescheinigung für 2011/2012
bescheinigt war, die Voraussetzungen für
die Berücksichtigung des Entlastungsbe-
trags für Alleinerziehende (§ 24b EStG)
aber entfallen sind. Für das Einführungs-
jahr 2013 ist eine ausdrückliche Anzei-
gepflicht des Arbeitnehmers in diesen
Fällen festgelegt.
personalmagazin:
Aber zweifelsohne liegt es
auch im Interesse der Arbeitgeber, dass
die elektronische Lohnsteuerabwicklung
reibungslos erfolgt. Welche Möglichkeiten
bestehen hier, die Umstellung flexibel zu
gestalten?
Hartmann:
Hier gibt es einige Übergangs-
erleichterungen, die helfen können. Zu-
nächst das Wichtigste: Wer will, kann
die bisherige Lohnsteuerkarte in Pa-
pierform noch bis zur Lohnabrechnung
11/2013 nutzen.
personalmagazin:
Müssen sich die Unter-
nehmen also am Jahresanfang entschei-
den, ob sie sofort oder erst später auf
das elektronische Verfahren umsteigen
möchten?
Hartmann:
Keinesfalls, denn durch die
vom Gesetzgeber gewählte gestreckte
Einführung der elektronischen Lohn-
steuerabzugsmerkmale hat es der Ar-
beitgeber in der Hand, im Laufe des
Jahres 2013 zu einem von ihm selbst
gewählten Einstiegszeitpunkt erstmals
das ELStAM-Verfahren anzuwenden.
Es bedarf hier auch keines besonderen
Antrags. Der Arbeitgeber muss lediglich
sicherstellen, dass er bis zum Ende des
Jahres 2013 zumindest bei der Lohnab-
rechnung eines Monats den System-
wechsel vollzogen hat. Der Arbeitgeber
sollte seine Mitarbeiter rechtzeitig über
Rainer hartmann
ist Oberamtsrat,
Fachautor und langjähriger Seminarreferent
bei der Haufe-Akademie.