personalmagazin 01 / 13
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spezial
_entgelt
Melden, auch wenn‘s nichts bringt
Einzugsstelle.
Obwohl die Monatsmeldung im Einführungsjahr ein Flop war, hält der
Gesetzgeber am Projekt eines komplizierten elektronischen Dialogsystems fest.
dung auch für das Jahr 2013 fest. Und
nicht nur das: Die Monatsmeldung wird
jetzt noch einmal erheblich erweitert. So
soll bei Beschäftigten in der Gleitzone
zukünftig nicht nur das tatsächliche Ent-
gelt eingestellt werden. Vielmehr soll per
Monatsmeldung zusätzlich eine Schät-
zung der voraussichtlichen Einkünfte
der Gleitzonenbeschäftigten, gerichtet
auf die nächsten zwölf Monate, erfolgen.
Preisfrage: Wird es 2013 klappen?
„Auch 2013 wird das Dialogsystem nicht
funktionieren“, mutmaßt der Geschäfts-
führer eines Herstellers für Lohnab-
rechnungssoftware aus dem Rheinland.
Er gab auf unsere Frage, ob er denn die
Monatsmeldung programmiert habe, die
Antwort: „Wir sehen die Möglichkeit,
einer Monatsmeldung vor. Ob die Ein-
zugsstellen diese Meldungen dann tat-
sächlich auch verarbeiten, darauf haben
wir keinen Einfluss.“
Aber selbst bei einem funktionie-
renden Dialogsystem, so der Hinweis
des Softwareherstellers, wären Verzöge-
rungen bei der Abrechnung von Mehr-
fachbeschäftigten systemimmanent.
Kurzum: Bei diesen Personengruppen
sei stets damit zu rechnen, dass nach
Eintreffen der Rückantwort Korrektur-
läufe vorgenommen werden müssen.
Von
Thomas Muschiol
(Red.)
A
nmeldung, Abmeldung, Um-
meldung,
Sofortmeldung.
Dies sind nur einige Melde-
tatbestände aus dem Katalog
des SGB IV, der sich über fünfeinhalb
kleingedruckte Textseiten erstreckt.
Neu hinzugekommen ist seit dem 1. Ja-
nuar 2012 die sogenannte Meldepflicht
für Mehrfachbeschäftigte. Es handelt
sich hier um eine Meldeform, die sich
erheblich von den herkömmlichen Mel-
detatbeständen wie An- und Abmeldung
unterscheidet. Während bei diesen die
Pflicht des Arbeitgebers mit Absendung
der Meldung erfüllt ist, soll die Pflicht
zur Monatsmeldung dagegen einen Di-
alog mit der Einzugsstelle „anstoßen“,
der, verkürzt gesagt, wie folgt funktio-
nieren soll: 1. Arbeitgeber melden die
Tatsache, dass sie einen Arbeitnehmer
haben, der noch einer weiteren sozial-
versicherungsrechtlichen Beschäftigung
nachgeht. 2. Die Einzugsstelle führt die
damit verknüpften Angaben über das
Entgelt dieser Mitarbeiter zusammen
und meldet das Gesamtentgelt dann wie-
der an die einzelnen Arbeitgeber zurück.
3. Aufgrund dieser Rückmeldung kön-
nen die Arbeitgeber dann die konkrete
Berechnung der Sozialversicherungsbei-
träge durchführen.
Mittlerweile ist das Einführungsjahr
für die Monatsmeldung verstrichen. Die
Befürchtungen, dass das ganze System
nicht so recht funktionieren wird, haben
sich offensichtlich bewahrheitet, wie
die Krankenkassen kleinlaut zugeben.
Gleichwohl hält man an der Monatsmel-
Die Monatsmeldung für Mehrfachbeschäftigte verdanken wir einem immer noch
bestehenden Gesetz, welches bis heute nicht angewendet wird.
Bei Einführung des Gesundheitsfonds befürchtete man ein finanzielles Fiasko bei den
Krankenkassen mit der Folge, dass die Versicherten mit hohen und selbst zu zahlenden
Zusatzbeiträgen von den Krankenkassen belastet würden. Um dies sozial abzufedern,
wurde der sogenannte Sozialausgleich eingeführt, der die Belastung mit Zusatzbeiträgen
abhängig vom Einkommen auf ein erträgliches Maß reduzieren sollte. Wer aber sollte
den Sozialausgleich berechnen? Natürlich die Arbeitgeber, die das konkrete Einkommen
ermitteln und dann quasi als Rückzahlungsbehörde für die Krankenkassen fungieren
sollten. Um bei mehrfach beschäftigten Arbeitnehmern alle Einkommen zu berechnen,
wurde das komplizierte Meldewerk „Monatsmeldung“ geschaffen. Dies brachte den
Gesetzgeber auf folgende Idee: „Wenn wir denn schon wegen des Sozialausgleichs
einen speziellen Meldedialog haben, dann können wir diesen auch für die herkömm-
liche Beitragsermittlung nutzen.“ Dieser Nebeneffekt ist jetzt als einziger Grund für die
Monatsmeldung übriggeblieben, denn der Sozialausgleich wurde nie aktiviert und ist
auch für 2013 bereits auf „null“ festgelegt.
(tm)
Phantomgesetz Sozialausgleich
Hintergrund