Seite 61 - personalmagazin_2013_10

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Das neue „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung
und des steuerlichen Reisekostenrechts“ verändert das Reisekostenrecht.
Ab Januar 2014 gelten für Dienstreisen neue Kostenerstattungs– und Abrechnungsvor-
schriften. Kernziel der Reisekostenreform ist, das steuerliche Reisekostenrecht einfa-
cher handhabbar zu machen, um so den Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung von
Dienstreisen für alle Beteiligten zu reduzieren. Hier ein Ausblick:
Vereinfachung bei den Verpflegungspauschalen
Statt der bisherigen dreistufigen Staffelung in Verpflegungspauschalen von sechs, zwölf
und 24 Euro wird es nur noch zwei Pauschalen geben (zwölf und 24 Euro). Außerdem
gelten künftig neue Mindestabwesenheitszeiten.
Bewertung von Arbeitgebermahlzeiten bei beruflicher Auswärtstätigkeit
Grundlegend neu ist auch die steuerliche Behandlung von Mahlzeiten, die der Arbeit-
nehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit unentgeltlich beziehungsweise
verbilligt erhält. Zum einen wird dem hieraus entstehenden geldwerten Vorteil durch
eine Kürzung der Verpflegungspauschalen Rechnung getragen werden. Zum anderen
ergänzt eine neue Pauschalierungsvorschrift die Möglichkeiten der Steuerübernahme
durch den Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer während einer Dienstreise unentgeltlich
verpflegt wird. Weitere Einzelheiten und konkrete Berechnungsbeispiele hierzu finden
Sie in Teil 2 unserer Serie „Dienstreisen“ in Ausgabe 11/2013.
(ks)
So wird ab 2014 gerechnet
Praxisbeispiel
Ausblick