05 / 13 personalmagazin
Betriebsrente
Zusammenfassung
Eine Bestimmung in einer vom
Arbeitgeber geschaffenen Versorgungsordnung, wonach
ein Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung
(bAV) nur dann besteht, wenn der Arbeitnehmer eine
mindestens fünfzehnjährige Betriebszugehörigkeit bis
zum Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen
Rentenversicherung zurücklegen kann, ist laut einem
aktuellen BAG-Urteil wirksam.
relevanz
Das Urteil bestätigt die Linie des Bun-
desarbeitsgerichts (BAG) zu Einwendungen von
Arbeitnehmern gegen Stichtagsregelungen aus Ver-
sorgungsordnungen, soweit diese sich darauf stützen,
dass eine unzulässige Altersdiskriminierung nach dem
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorliegen
würde. Wie in anderen Entscheidungen auch, sahen
die Erfurter Richter hier einen Fall der gerechtfertigten
Differenzierung im Sinne des § 10 AGG. Nach dieser
Vorschrift ist eine unterschiedliche Behandlung wegen
des Alters zulässig, wenn sie „objektiv und angemessen
und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist“.
BEM und Betriebsrat
Zusammenfassung
Für die Durchführung des betrieb-
lichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2
SGB IX kann der Betriebsrat die Einführung von Verfah-
rensregelungen verlangen und gegebenenfalls über die
Einigungsstelle durchsetzen.
relevanz
Der Betriebsrat hat bei Maßnahmen, die vom
Arbeitgeber im Rahmen eines betrieblichen Eingliede-
rungsmanagements (BEM) durchgeführt werden, ein
Mitbestimmungsrecht. In Rechtsprechung und Literatur
ist dagegen umstritten, ob der Betriebsrat auch über
die Art und Weise, wie ein solches BEM durchgeführt
wird, mitzubestimmen hat und ob dem Betriebsrat hier
sogar ein Initiativrecht zusteht. Vom Landesarbeits-
gericht (LAG) Nürnberg wird dies jetzt zumindest für
die sogenannte „Klärungsphase“ bejaht. Hier müsse
der Betriebsrat nicht abwarten, bis der Arbeitgeber
Vorschläge mache. Stattdessen könne er gegebenenfalls
mit eigenen Vorschlägen den „ersten Aufschlag“ für die
Einleitung eines betrieblichen Eingliederungsmanage-
ments machen.
Quelle
LAG Nürnberg, Beschluss vom 16.1.2013, 2 TaBV6/12
Quelle
BAG, Urteil vom 12.2.2013, 3 AZR 100/11
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