Seite 65 - personalmagazin_2013_05

Basic HTML-Version

65
Verzug bei Betriebsrenten
A
ufgrund einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem
Jahr 2012 ist zu beachten, dass die Altersgrenze in der betriebli-
chen Altersversorgung in der Regel auf die Veränderungen bei der
Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung reagieren muss,
also für Geburtsjahrgänge ab 1947 schrittweise auf 67 Jahre angehoben
wird. Die damit für viele Unternehmen notwendige Anpassung ihrer
betrieblichen Altersver-
sorgungsverträge ist nach
einer Untersuchung der
Beratungsgesellschaft Aon
Hewitt bisher aber oft-
mals nicht durchgeführt
worden. Der Großteil der
Betriebe, so Karsten Hüll-
scher, Partner bei Aon He-
witt, habe bisher entweder
noch keine Entscheidung
getroffen oder sich explizit
für eine Beibehaltung der
bisherigen Altersgrenze
ausgesprochen. Als Grund
für die Zurückhaltung der
Unternehmen wird häufig
der Umstellungsaufwand
genannt.
Was ist eigentlich ein Obmann?
Nachgelesen
Wenn von „dem Betriebsrat“ die Rede ist,
stellen sich wohl die meisten immer ein
mehrköpfiges Gremium vor. Ein solches
wird nach § 9 Betriebsverfassungsgesetz
(BetrVG) jedoch erst ab einer Betriebs-
größe von 21 Arbeitnehmern als drei-
köpfiges Gremium gebildet. Unterhalb
dieser Schwelle, sofern mindestens fünf
Arbeitnehmer beschäftigt sind, besteht der
Betriebsrat nach § 9 BetrVG nur aus einer
Person. Sprachlich anders war dies noch
bis Anfang der 1970er Jahre. In dieser Zeit
sprach man nicht von einem „einköpfigen
Betriebsrat“ (als Gremium), sondern offiziell
noch von einem „Obmann“. Dieser Begriff
wird in vielen Kleinbetrieben bis heute im
täglichen Sprachgebrauch noch verwendet.
Übrigens: Egal wie viele Personen auch
immer den Betriebsrat bilden, Spezialvor-
schriften für den Fall, dass nur ein „ein-
köpfiger Betriebsrat“ besteht, kennt das
Betriebsverfassungsgesetz nicht.
Gestalten Sie Ihr Personalwesen mit uns!
Webbasierte Entgeltabrechnung auf Basis SQL
Druckdatenarchivierung / digitale Personalakte
Grafisches Bescheinigungswesen
Budgetplanung / Personalkostenhochrechnung
Employee Self Service / Manager Self Service
Personalmanagement- und Planungs-System
Zeugniserstellung
Telefon: 0421 / 20152-0
E-Mail:
Web:
3HUVB0DJB B B SGI