Seite 14 - personalmagazin_2013_05

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titel
_Berufsgenossenschaften
Beitragserhebung zugrunde liegenden
Erkenntnisse der Berufsgenossenschaf-
ten mit den tatsächlichen Verhältnissen
noch übereinstimmen.
Die Frage, wie teuer die gesetzliche
Unfallversicherung dem Unternehmen
kommt, wird nämlich auch wesentlich
durch die konkreten individuellen Ver-
hältnisse des Unternehmens bestimmt,
die eine typisierende Einstufung in
einen vermeintlich vergleichbaren Ge-
werbebereich widerlegen oder zumin-
dest relativieren können. Dabei wird
nicht verkannt, dass eine typisierende
Betrachtung vom Gesetzgeber durch-
aus beabsichtigt ist, denn: Je höher die
statistische Unfallhäufigkeit in einem
Gewerbe, desto höher sollte auch die
Gefahrklasse und damit auch die Bei-
tragslast sein. Es leuchtet ein, dass Tä-
tigkeiten bei einem Dachdeckerbetrieb
ein erheblich höheres Unfallrisiko in
sich tragen als solche von Sachbearbei-
tern in einem Versicherungsunterneh-
men. So gesehen sind auch die enormen
Differenzen zwischen den Beitragsbe-
scheiden von Dachdecker- und Versi-
cherungsunternehmen nachvollziehbar.
Wird bei beiden beispielsweise eine
identische Lohnsumme von 500.000
Euro zugrunde gelegt, so zahlt der
Dachdeckermeister einen Beitrag von
9.115,50 Euro (Gefahrklasse 16,1), das
Versicherungsunternehmen kommt da-
gegen mit 4.686,50 Euro (Gefahrklasse
1,4) vergleichsweise günstig davon.
Neugründungen oft fehleranfällig
Die Zuordnung der Unternehmen nach
typisierender Unfallhäufigkeit eines Ge-
werbes stößt im modernen Wirtschafts-
leben aber immer mehr Unternehmen
sauer auf. Vor allem bei Unternehmens-
gründungen stellt sich die erstmalige
Gefahrklasseneinstufung schon vielfach
als fehlerhaft heraus. Hier beklagen
sich Arbeitgeber häufig darüber, dass
die Berufgenossenchaften bei ihrer erst-
maligen Erfassung nicht ausreichend
nachfragen, sondern sich häufig auf
Angaben aus dem Internetauftritt des
Unternehmens berufen.
Beispiel: Ein EDV-Techniker macht
sich mit der Idee selbstständig, maßge-
schneiderte EDV-Systeme für Arztpraxen
anzubieten. Da er auf seiner Homepage
aus Marketinggründen insbesondere die
Vorteile seiner „Werkstatt“ beschreibt
und einen Mitarbeiter abgebildet hat,
der mit einem Lötkolben hantiert, geht
die Berufsgenossenschaft von einem
Metallbetrieb aus. Tatsächlich bezieht
das Unternehmen aber fast alle Bauteile
von verschiedenen Zulieferern und stellt
die Anlagen daraus ohne größeren tech-
nischen Aufwand und im Wesentlichen
am Auslieferungsort zusammen. An die
Folgen seiner Unternehmensdarstellung
erinnert sich der Existenzgründer erst
wieder, als er als „Metallbetrieb“ seinen
ersten Beitragsbescheid in Höhe von
3.115,75 Euro in den Händen hält. Rich-
tig wäre hier eine Einstufung bei der BG
Handel mit einem Beitrag von 2.730 Eu-
ro gewesen.
Veränderungen im Unternehmen
Vor allem aber müssen Unternehmen
immer wieder feststellen, dass nicht dem
Umstand Rechnung getragen wird, dass
ihr Unternehmen aufgrund geänderter
Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
Das sollten Sie beachten
Ja Nein
Spiegelt der Veranlagungsbescheid die tatsächlichen Gegebenheiten Ihres
Unternehmens wider?
Unternehmen sind heute im ständigen Wandel. Veränderungen im Unter-
nehmensschwerpunkt können sich oft günsitig auf die BG-Kosten auswirken.
Nur eine Gefahrtarifstelle und Gefahrklasse im Unternehmen?
Immer noch gehen viele Beitragsbescheide von einer Gefahrtarifstelle aus.
Tatsächlich können viele Unternehmen aber verlangen, dass eine gesonderte
und günstigere Veranlagung für wesentliche Betriebsteile vorgenommen wird.
Erfolgte die Veranlagung nach Internetauftritt oder telefonischem „Zuruf“?
Festlegungen des Gefahrtarifs erfolgen nicht selten nach Studium Ihrer
Homepage oder telefonischer Nachfrage. Haken Sie hier im Zweifel nach.
Wurden Betriebsteile verkauft, zugekauft oder fand eine Umstrukturie-
rung im Unternehmen statt?
In derartigen Fällen kann sich sehr schnell auch die Zuordnung zur richtigen
BG oder die Möglichkeit differenzierter Gefahrstellen ergeben.
„Was zahlen Sie eigentlich an BG-Beiträgen?“
Es kann sich lohnen, wenn Sie sich mit dieser Frage an den Kollegenkreis aus
vergleichbaren Unternehmen oder an Ihren Unternehmerverband wenden.
Obwohl Ihr Unternehmen eine geringe Unfalllast ausweist, wird dem
Unternehmen kein Beitragsnachlass gewährt.
Sie haben wenige oder gar keine Unfälle in Ihrer Statistik, erhalten aber
keinen Nachlass oder Bonifikationen. Denken Sie daran: Das Beitragsaus-
gleichsverfahren ist zwingend vorgeschrieben.
Checkliste
Fast in jeder Branche ist zu beobachten, dass aufgrund
technischer und unternehmenspolitischer Veränderungen
einmal festgelegte Gefahrklassenstrukturen plötzlich nicht
mehr zutreffen.