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Wenn zwei
sich streiten...
I
mmer wieder kommt es
zu unterschiedlichen Auf-
fassungen bei lohnsteuer-
rechtlichen Details zwischen
dem Bundesfinanzhof und der
Steuerverwaltung. Ein Beispiel
dafür ist die Besteuerung der
Pkw-Nutzung. Wird hier die
Fahrtenbuchmethode ange-
wandt und gleichzeitig mit dem
Arbeitnehmer vereinbart, dass
er bestimmte Aufwendungen aus eigenen Mitteln zu tragen hat (zum
Beispiel anteilig Treibstoffkosten), soll nach Ansicht des BFH keine Minde-
rung des geldwerten Vorteils erfolgen. Anders sieht das die Finanzverwal-
tung. Sie ist der Auffassung, dass die vom Mitarbeiter selbst getragenen
Kosten nicht mehr zu den Gesamtkosten des Fahrzeugs zu zählen sind.
Faktisch führt diese gespaltene Rechtslage zu einem Wahlrecht der
Betriebe. Halten sie sich an die Auffassung der Verwaltung, dürfte dies
unbeanstandet bleiben. Dies zum Wohle des Arbeitnehmers, dessen Be-
lastung durch einen geldwerten Vorteil sinkt. Vorteile hat dies vor allem
für die Arbeitnehmer, bei denen der geldwerte Vorteil noch innerhalb der
Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung liegt.
Ein Fahrtenbuch kann sich steuerlich lohnen.
© Michael Bamberger
Zusatzversiche-
rungen im Trend
I
mmer mehr Bürger wählen eine
private Zusatzsversicherung als
Alternative zur privaten Kranken-
vollversicherung. So verbuchten die
privaten Krankenversicherungen einen
Zuwachs von 573.000 Verträgen, die in
der Regel von Mitgliedern der gesetzli-
chen Krankenversicherung in Anspruch
genommen werden. Einen noch höheren
Anstieg vermelden die privaten Zusatz-
versicherungen im Bereich der Pflege.
Hier stiegen die Abschlüsse um 16,3 Pro-
zent auf einen Gesamtbestand von 2,2
Millionen Veträge an. Die Begründung
für diese Steigerung sieht der PKV-Ver-
bandsvorsitzender Reinhold Schulte wie
folgt: „Die Debatte um die Reform der
Pflegeversicherung hat vielen Bürgerin-
nen und Bürgern die Augen dafür geöff-
net, dass ihnen ohne zusätzliche private
Vorsorge im Pflegefall die finanzielle
Überforderung droht.“