personalmagazin 07 / 13
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spezial
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it der Umstellung auf das
einheitliche, bargeldlose
nationale und europäische
Sepa-Zahlverfahren gemäß
Verordnung des europäischen Gesetzge-
bers (Nr. 260/2012, 14. März 2012) zum
1. Februar 2014 wird der elektronische
Zahlungstransfer in den teilnehmenden
Euroländern neu strukturiert. Ziel des
Verfahrens ist es, mit der Vereinheitli-
chung den grenzüberschreitenden Zah-
lungsverkehr schneller und günstiger zu
gestalten. Eine integrierte Prüfziffer soll
zudem Fehlleitungen bei Zahlendrehern
oder Tippfehlern verhindern. Dafür wird
die bekannte Kontonummer durch die
„International Bank Account Number“ –
abgekürzt „Iban“ – ersetzt. Ebenso wird
die Bankleitzahl abgelöst. Der „Business
Identifier Code“, gleichfalls „Bic“ oder
„Swift Code“ genannt, enthält sowohl
Informationen zum Kreditinstitut als
auch zum Land und Ort. Gemeinsam mit
der Iban bilden sie den Kern des Sepa-
Verfahrens.
Software rechtzeitig auf Sepa-
Fähigkeit überprüfen
Für die Personalabteilung empfiehlt es
sich, nicht nur Entgeltabrechnungssys-
tem und Banking-Software rechtzeitig
auf ihre Sepa-Fähigkeit zu prüfen und
gegebenenfalls anzupassen, sondern
auch frühzeitig mit der Sammlung und
Ergänzung der Bankverbindungsdaten
aller Mitarbeiter und sonstiger Empfän-
ger zu beginnen. In der Regel informie-
ren Behörden, Pensionskassen oder die
Von
Michael Paatz
und
Sven Mönkediek
Vorbereitung.
Alle Unternehmen müssen auf das einheitliche Europäische
Zahlungsverkehrssystem Sepa umstellen. Auch auf HR kommt deshalb Arbeit zu.
Sozialversicherungsträger mit Hinwei-
sen auf ihren Internetpräsenzen, in den
Fußzeilen ihrer Schreiben oder mit ge-
sonderten Infobriefen über ihre neuen
Bankdaten. Einige Banken unterstützen
ihre Kunden im Internet mit Konvertie-
rungsrechnern für Kontodaten. Bic und
Iban sind somit vergleichsweise einfach
zu recherchieren. Die Bankverbindun-
gen der Mitarbeiter wiederum lassen
sich in vielen Fällen nicht so einfach er-
mitteln. Hier hat sich ein Anschreiben
an die Belegschaft bewährt, oft gekop-
pelt mit der Entgeltabrechnung, in wel-
chem der Beschäftigte zur Meldung der
Bic und Iban aufgefordert wird.
Voraussichtlich wird für den inlän-
dischen Zahlungsverkehr nach dem
1. Februar 2014 die Iban ausreichend
sein, dennoch ist eine vollständige Er-
Abschied von der Bankleitzahl
Sepa (Single Euro Payments Area) bezeichnet ein Gebiet, in dem Unternehmen, Ver-
braucher und weitere Wirtschaftsakteure ihren elektronischen Euro-Zahlungsverkehr
für inländische und grenzüberschreitende Transaktionen einheitlich durchführen.
Insgesamt nehmen 32 europäische Länder an Sepa teil (27 EU-Staaten sowie Island,
Liechtenstein, Norwegen als die drei Länder des EWR und die Nicht-EWR-Mitglieder
Schweiz und Monaco). Unternehmen können innerhalb von Sepa ihre gesamten Finanz-
transaktionen in Euro mit den Sepa-Zahlungsinstrumenten zentral über ein Bankkon-
to durchführen. Ziel ist die durchgängige elektronische Verarbeitung aller Zahlungen
beziehungsweise die Schaffung von Zusatzleistungen wie elektronischer Kontenabgleich
oder elektronische Rechnungsstellung. Kontonummer und Bankleitzahl werden durch
die Iban („International Bank Account Number“) als Internationale Bankkontonummer
und den Bic („Business Identifier Code“ beziehungsweise „Swift Code“, also „Society
For Worldwide Interbank Financial Telecommunication“) als Internationale Bankleitzahl
ersetzt. 2008 begann die europäische Kreditwirtschaft mit der Einführung der Sepa-
Überweisung damit, den europäischen Zahlungsverkehr zu vereinheitlichen, 2009 folgte
die Sepa-Lastschrift. Anfang 2012 legte die Sepa-Migrationsverordnung die Ablösung des
nationalen Zahlverfahrens für Überweisungen und Lastschriften in Euro fest. Die einheitli-
che Umstellung erfolgt zum 1. Februar 2014 (für Nicht-Euroländer zum 1. Oktober 2016).
Sepa-Zahlungen sind nur in Euro möglich. Bei Ländern mit anderer Währung wird nach
der Währungstabelle der Empfängerbank umgerechnet. Die Gebühr für Überweisungen
in EU-Länder darf nicht höher liegen als für Inlandsüberweisungen. In den fünf assoziier-
ten Sepa-Ländern (zum Beispiel die Schweiz) setzen die Banken die Gebühren fest.
Sepa – die Fakten
Praxisbeispiel
Hintergrund