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Organisation
_Gutscheine
G
eschenkgutscheine und –kar-
ten boomen auf dem deutschen
Markt. Zum einen sind sie ei-
ne sinnvolle Lösung, um die
Freigrenzen zu nutzen, innerhalb derer
Sachbezüge und Aufmerksamkeiten
lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei
Von
Andreas Sprenger
an Mitarbeiter gegeben werden können,
zum anderen können die Mitarbeiter das
aussuchen, was ihnen am meisten Spaß
bringt. Motivation, Unternehmensbran-
ding und Bindungswirkung können – je
nach Art der Gutscheingestaltung – selten
einfacher erreicht werden.
Praktiker in der Entgeltabrechnung
blicken trotzdem mit einer gewissen
Skepsis auf das Motivationsinstrument
Gutschein. Schließlich ist in Deutschland
nichts einfach – vor allem nicht eine prü-
fungssichere Gestaltung abgabenfreier
Incentives. Worauf müssen sie also beim
Einsatz von Gutscheinen rechtlich achten?
Sachbezug und Aufmerksamkeit
Die einfachste Variante, abgabenfreie
Incentives zu gestalten, liegt darin, die
Sachzuwendungsfreigrenze von 44 Euro
zu nutzen. Laut Einkommensteuergesetz
bleiben Sachzuwendungen an Mitarbei-
ter bis zu 44 Euro pro Monat steuerfrei
(§ 8 Abs. 2 Satz 9 EStG). Aufgrund der
Sozialversicherungsentgeltverordnung
(SvEV) wird die Steuerfreiheit auch für
die Sozialversicherung übernommen (§ 3
Abs. 1 Satz 3 SvEV). Ob es die Freigrenze
2014 in dieser Höhe geben wird, ist un-
klar. Der – eher praxisferne – Gesetzent-
wurf einiger Bundesländer sieht eine Ab-
schmelzung auf 20 Euro pro Monat vor.
Neben diesemMonatswert von 44 Euro
bleiben auch Sachzuwendungen des Ar-
beitgebers von bis zu 40 Euro steuerfrei,
wenn sie anlässlich eines persönlichen
Ereignisses an Mitarbeiter ausgegeben
werden. Steuerlich gehören sie zum
Sammelbegriff der Aufmerksamkeiten.
Als persönlicher Anlass gilt etwa der Ge-
burtstag, das Mitarbeiterjubiläum oder
die Geburt eines Kindes. Auch der Blu-
menstrauß als Willkommensgruß nach
längerer Erkrankung fällt darunter.
Was oft übersehen wird: Beide Frei-
grenzen haben nichts miteinander zu
tun. Bei der Sachzuwendungsfreigrenze
von 44 Euro handelt es sich um einen
Monatswert, der Anlass der Zuwendung
spielt keine Rolle. Man kann diese Frei-
grenze jeden Monat ausnutzen – und
zwar durchaus als Belohnung. Gleich-
zeitig – also ohne Anrechnung auf die
44 Euro – kann der Mitarbeiter zum
persönlichen Ereignis ein Geschenk bis
zu 40 Euro abgabenfrei erhalten. Wer
innerhalb eines Monats Geburtstag und
Hochzeit hat, kann daher zwei Aufmerk-
samkeiten im Wert von bis zu 40 Euro
erhalten. Die rechtliche Grundlage hier-
für steht in den Lohnsteuerrichtlinien
(R 19.6 LStR). Die Steuerfreistellung für
Aufmerksamkeiten führt in der Sozial-
versicherung zur Abgabenfreiheit (§ 1
Abs. 1 Nummer 1 SvEV).
Vorsicht bei Sachzuwendungen
Für die praktische Umsetzung muss
man zwei Fußangeln kennen: Zum ei-
nen handelt es sich bei den Beträgen
von 44 Euro (Sachbezugsfreigrenze) und
40 Euro (Aufmerksamkeiten bei persön-
lichem Anlass) um Freigrenzen. Diese
Einschränkung spielt vor allem bei den
Gutscheinen eine wesentliche Rolle. Frei-
grenzen enthalten eine heimtückische
Beschränkung: Sobald die Grenzbeträge
auch nur um einen Cent überschritten
sind, geht die Steuerfreiheit und damit
auch die Sozialversicherungsfreiheit ver-
So bleibt die Freude ungetrübt
ÜBERBLICK.
Gutscheine als Vergütungsbestandteil oder Prämie erfreuen immer mehr
Mitarbeiter. Wir zeigen, was möglich ist, ohne gleichzeitig den Fiskus zu beschenken.
Candlelight-Dinner, Wellness und Shop-
ping: Das Gutscheinangebot ist riesig.