Seite 15 - personalmagazin_2013_07

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der Öffentlichkeit bei den Themen „Ver-
gütung“ und „Boni“ groß. Das sieht auch
Müller so: „Das positive Feedback aus
den Unternehmen zu unseren Vorschlä-
gen zeigt, dass die Wirtschaft sensibi-
lisiert ist für das Thema.“ Und das mit
zunehmender Tendenz: „In den letzten
fünf Jahren wurde schon viel getan. Dies
können Sie auch in den Auftragsbüchern
der Vergütungsberater ablesen, die für
die Unternehmen die Vergütungsstruk-
turen national wie international auf ihre
Angemessenheit überprüfen.“
Selbstverpflichtung also statt Gesetz?
Melot de Beauregard hält das für mög-
lich: „Regulierungen tragen auch immer
den Keim ihrer Umgehung in sich. Je
umfassender Vergütungsbegrenzungen
wirken wollen – also beispielsweise
auch Altersversorgungen, Aktienopti-
onen, Dienstwohnungen et cetera um-
fassen wollen – desto intensiver wird
die Suche nach sonstigen Möglichkeiten
von Zuwendungen.“ Insofern könnten
Gesetze wie die diskutierten stets nur
Rahmenvorschriften darstellen. Jedes
Unternehmen sei aufgefordert, vor dem
Hintergrund der spezifischen Gegeben-
heiten und Risiken seines Geschäfts-
modells die richtige Lösung für seine
Mitarbeiter zu finden.
Ein eindrückliches Beispiel, dass Ge-
setze nicht immer das bewirken, was sie
bezwecken, führt Müller an: Die 2005
gesetzlich beschlossene Offenlegungs-
pflicht der individuellen Vorstandsver-
gütungen hatte zu einer Nivellierung der
Vorstandsbezüge nach oben, und nicht
wie vom Gesetzgeber eigentlich gewollt,
nach unten geführt.
Dr. Wolfgang Petri vom Arbeitskreis
Wirtschaft und Ethik im VBKI, Verband
Berliner Kaufleute und Industrieller,
sieht auch deshalb in der Selbstver-
pflichtung zum Kodex die Lösung, um
Vergütungsexzesse zu verhindern: „Wir
lehnen dirigistische Eingriffe des Staates
auf die Gehaltsfindung in Deutschland
ab. Ein ausbalanciertes System zur
Vorstandsvergütung mit Stärkung der
Rechte von Aufsichtsrat und Hauptver-
sammlung gegenüber den Vorständen
kann nur über das Prinzip der Markt-
wirtschaft hergestellt werden. Das Ein-
gehen von Selbstverpflichtungen von
Unternehmen ist im Wettbewerb um
das Ansehen bei Mitarbeitern und Öf-
fentlichkeit ein probates Mittel in die-
sem Sinne.“ Das kann mithilfe des Kodex
geschehen, der bei Bedarf angepasst
wird. Denn, so Rechtsanwalt Paul Melot
de Beauregard: „Es wird dauern, bis wir
sehen, was Schnellschüsse waren und
was die Vergütung nachhaltig zum Vor-
teil verändert.“
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