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personalmagazin 07 / 13
Titel
_vergütung
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hinaus, insbesondere setzt sie bei ihren
neuen Empfehlungen auf eine verbes-
serte Entscheidungsgrundlage durch
mehr Transparenz und eine Stärkung
der Verantwortung des Aufsichtsrats.
Im Einzelnen empfiehlt die Kodex-
kommission den deutschen börsenno-
tierten Unternehmen, die individuellen
Vorstandsvergütungen in ihremGesamt-
betrag und auch ihren variablen Vergü-
tungsteilen nach oben mit Grenzen zu
versehen, die weiterhin der Aufsichts-
rat unternehmensspezifisch festlegt.
Weiter sollen nach Vorstellung der Re-
gierungskommission die Gehälter und
Zuwendungen an die Vorstände in stan-
dardisierten Vorlagen veröffentlicht und
vergleichbar gemacht werden.
Weitere Vorschläge zur Beachtung
der vertikalen Gehaltsentwicklung in
einem Unternehmen sollen und – davon
ist der Kommissionsvorsitzende Müller
überzeugt – werden dazu beitragen, dass
der Aufsichtsrat seine Entscheidungen
auf einer besseren, klareren Grundlage
treffen kann. Müller erklärt das Konzept:
„Der Aufsichtsrat soll das Verhältnis
der Vorstandsvergütung zur Vergütung
des oberen Führungskreises und der
Belegschaft auch in der zeitlichen Ent-
wicklung berücksichtigen, wobei der
Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt,
wie der obere Führungskreis und die re-
levante Belegschaft abzugrenzen sind.“
Gerechte Vergütung: Wahlkampf-
taktik oder Anliegen?
Doch wie kommen die Empfehlun-
gen des Kodex in den Gesetzentwurf?
Manchen verwirrt, dass – während
die Regierungskommission für einen
Corporate-Governance-Kodex noch am
Entwurf arbeitet – von Kanzlerin und
Justizministerium schon einmal ein Vor-
schlag zur Änderung der Managerver-
gütung vorgestellt wird. Ist die von der
Der Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar
und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.
4.2.3. ...Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unterneh-
mensentwicklung auszurichten. Die monetären Vergütungsteile
sollen fixe und variable Bestandteile umfassen. Der Aufsichtsrat hat
dafür zu sorgen, dass variable Vergütungsteile grundsätzlich eine
mehrjährige Bemessungsgrundlage haben. Sowohl positiven als auch
negativen Entwicklungen soll bei der Ausgestaltung der variablen
Vergütungsteile Rechnung getragen werden. Sämtliche Vergütungs-
teile müssen für sich und insgesamt angemessen sein, dürfen ins-
besondere nicht zum Eingehen unangemessener Risiken verleiten.
Die Vergütung soll insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergü-
tungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen. Die variablen
Vergütungsteile sollen auf anspruchsvolle, relevante Vergleichspara-
meter bezogen sein...
4.2.2. ...Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden
sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine
persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die
Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der
Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der
Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Hierbei
soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur
Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insge-
samt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der
Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis
und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind.
4.2.5. ...In einem Vergütungsbericht als Teil des Lageberichtes wer-
den die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglie-
der dargestellt... Der Vergütungsbericht soll auch Angaben zur Art
der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten.
Ferner sollen im Vergütungsbericht ...für jedes Vorstandsmitglied
dargestellt werden:
- die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich
der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die
erreichbare Maximal- und Minimalvergütung,
- der Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfris-
tiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit
Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren.
Deutscher Corporate-Governance-Kodex (Auszug)
Praxisbeispiel
Hintergrund
Regierung so betonte Brisanz des The-
mas doch nur dem Wahlkampf geschul-
det? Dieser Missstand könnte sich zum
Vorteil auswirken – dann nämlich, wenn
die Bindungswirkung des Kodex letzt-
endlich stärker wirkt als die normativen
Vorgaben. Der Corporate-Governance-
Kodex setzt auf freiwillige Selbstver-
pflichtung. Ein Konzept, das dehnbar ist
– und in der Vergangenheit auch teilwei-
se strapaziert wurde. Doch ist der Druck
„Das positive Feedback
aus den Unternehmen
zu unseren Vorschlägen
zeigt, dass die Wirt-
schaft sensibilisiert ist
für das Thema.“
Klaus-Peter Müller, Vorsitzender der
Regierungskommission DCGK