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Dr. Benjamin Ittmann
ist Fachanwalt für Arbeits-
recht bei Küttner Rechtsan-
wälte in Köln.
thomas niklas
ist
Fachanwalt für Arbeitsrecht
bei Küttner Rechtsanwälte
in Köln.
Mitbestimmungsrecht zu. Ein Mitbe­
stimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2
BetrVG kommt nicht in Betracht, wenn
die Dienstreisen nicht zu den Hauptleis­
tungspflichten der Arbeitnehmer gehö­
ren und deshalb nicht das Verhalten der
Arbeitnehmer bezüglich ihrer Arbeits­
leistung betreffen (anderes gilt also für
Außendienstmitarbeiter). Zudem steht
dem Betriebsrat nach dem BAG kein er­
zwingbares Mitbestimmungsrecht hin­
sichtlich einer Spesenregelung zu.
Gleichwohl werden in der Praxis die
Grundsätze der Reisekostenerstattung
der Durchführung von Dienstreisen
häufig durch eine Betriebsvereinbarung
geregelt, um eine verbindliche Geltung
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Jobst-Hubertus Bauer
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Dr. Barbara Reinhard
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Gregor Thüsing
Dr. Roland Gastell
Prof. Dr.-Ing.
Sascha Stowasser
THEMEN
Arbeitsrecht nach der Wahl
Aktuelle Rechtsprechung
Update AGG
AGB-Kontrolle
Kündigungsrecht
Arbeitsvertragsgestaltung
Betriebliches
Gesundheitsmanagement
herbeizuführen und eine bisherige
Handhabung (zumindest faktisch) abzu­
lösen. Dies erscheint sinnvoll, wenn sich
wirklich eine betriebliche Übung „ein­
geschlichen“ hat und vor allem wegen
der gesetzlichen Neuregelung korrigie­
rend einzugreifen ist.
Zwar sind individualvertragliche
Ansprüche im Regelfall (weil nicht be­
triebsvereinbarungsoffen) nur ablösbar,
wenn die ablösende Betriebsvereinba­
rung dies eindeutig festlegt und ihre
Regelungen für die Arbeitnehmer bei
kollektiver Betrachtung günstiger sind.
Doch eine auf das neue Reisekostenrecht
zugeschnittene Betriebsvereinbarung
kann im Einzelfall diesen Anforderun­
gen entsprechen und zu einer erhöhten
Akzeptanz in der Belegschaft führen.
Eine entsprechende Initiative des Ar­
beitgebers mit Hinweis auf die zeitnahe
Rechtslage kann daher unter Umständen
zweckmäßig sein.