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Impressum
Verlag
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Munzinger
Straße 9, D-79111 Freiburg
Kommanditgesellschaft, Sitz Freiburg
Registergericht Freiburg, HRA 4408
Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs
GmbH, Sitz Freiburg,
Registergericht Freiburg,
HRB 5557, Martin Laqua
Geschäftsführung: Isabel Blank,
Markus Dränert, Jörg Frey, Birte Hackenjos,
Randolf Jessl, Matthias Mühe, Markus Reith­
wiesner, Joachim Rotzinger, Dr. Carsten Thies
Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe
Steuernummer: 06392/11008
Umsatzsteuer-Identifikations­nummer: DE
812398835
Abonnenten-Service und Vertrieb
Tel.:  0800 / 72 34 253 (kostenlos)
Fax:  0800 / 50 50 446 (kostenlos)
E-Mail:
Verlagsleitung / Herausgeber
Reiner Straub, Randolf Jessl
Erscheinungsweise
Monatlich, in der Regel am letzten Freitag
eines Monats, 15. Jahrgang
Redaktion
Reiner Straub (str) (v.i.S.d.P.)
E-Mail:
Daniela Furkel (dfu) (Chefreporterin)
E-Mail:
Thomas Muschiol (tm) (Leiter Fachressort Recht)
E-Mail:
Katharina Schmitt (ks)
E-Mail:
Melanie Rößler (mer)
E-Mail:
Kristina Enderle da Silva (end)
E-Mail:
Michael Miller (mim)
E-Mail:
Andrea Kraß (ak)
E-Mail:
Redaktionsassistenz
Sabine Schmieder, Tel.: 07 61/8 98-3032
Brigitte Pelka, Tel.: 07 61/8 98-3921, Telefax 8 98-
99-3921, E-Mail:
Autoren und Mitarbeiter dieser Ausgabe
Lars Attmer, Patric Cloos, Marco Dilenge, Dr. Kilian
Friemel, Fabiola Gerpott, Winfried Gertz, Stephan
Grabmeier, Lioba Grünberg, Prof. Dr. Benedikt Hackl,
Dr. Thomas Lambrich, Ruth Lemmer, Virginia Lepi-
arczyk, Lukas Müller, Prof. Dr. Thorsten Petry, Georg
A. Pflüger, Michael Richter, Jörg Sander, Christian
von Schirach, Ilonka Sposato, Victoria Steffens, Marc
Wagner, Bernd Weller, John Whiting, Alexander R.
Zumkeller
Grafik / Layout
Ruth Großer, Hanjo Tews
Anzeigen
Gültige Anzeigenpreisliste vom 1.1.2013
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Niederlassung
Würzburg
Unternehmensbereich Media Sales, Im Kreuz 9,
D-97076 Würzburg
anzeigenleitung
(verantworlich für Anzeigen)
Bernd Junker, Tel. 09 31 / 27 91-556
E-Mail:
Key Account Management
Dominik Castillo, Tel.: 09 31/27 91-751, Fax -477
E-Mail:
Annette Förster
, Tel.: 09 31/27 91-544, Fax -477
E-Mail:
Thomas Horejsi
, Tel.: 09 31/27 91-451, Fax -477
E-Mail:
Michael Kretschmer, Tel.: 09 31/27 91-562, Fax -477
E-Mail:
Anzeigendisposition
Christine Wolz, Tel.: 09 31/27 91-472, Fax -477
E-Mail:
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Ausgaben) 128 Euro inkl. MwSt., Porto- und
Versandkosten; Bestell-Nummer: 04062-0001,
ISSN: 1438-4558. Bezieher des Loseblattwerks „Das
Personalbüro in Recht und Praxis“ und der CD-
ROM „Haufe Personal Office“ sowie „Haufe Steuer
Office Premium“ erhalten das Personalmagazin
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Delpstraße 15, 97084 Würzburg
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LESERBRIEFE
Wir behalten uns vor, Leserbriefe zu
kürzen. Aktuelle Informationen zu den Zeitschrif-
ten- und Online-Angeboten der Haufe-Gruppe
finden Sie unter:
i.A. und i.V. bei Unterschriften
Personalmagazin, Heft 6/2013, Seite 68 ff.
Die Feinheiten von Vollmacht und Prokura haben wir im Juni-
Heft erörtert. Eine Leserfrage dazu, wie die Zeichnungsfloskeln
i.A. („im Auftrag“) oder i.V. („in Vertretung“ oder „in Voll-
macht“) zu bewerten sind, beantwortet Rechtsanwalt Dr. Utz
Andelewski von Salans LLP
.
Streng formal betrachtet folgt aus der Verwendung des Kür-
zels „i.A.“, dass der Unterzeichnende als Bote auftritt. Da ein
Bote– imUnterschiedzumStellvertreter („i.V.“) – keineeige-
ne Willenserklärung abgibt, könnte deshalb beispielsweise
eine mit „i.A.“ unterzeichnete Kündigung unwirksam sein.
Im allgemeinen, nichtjuristischen Sprachgebrauch werden
jedoch häufig beide Kürzel als Kenntlichmachung einer
Stellvertretung aufgefasst, etwa bei der Zeichnung des In-
habers einer Handlungsvollmacht im Sinne des § 54 HGB.
Im Geschäftsverkehr können daher beide Kürzel vom Ver-
tragspartner im Zweifel dahingehend gedeutet werden,
dass der Unterzeichnende als Vertreter des Unternehmens
gehandelt hat – mit der Folge, dass das Unternehmen an
den abgeschlossenen Vertrag gebunden ist, wenn im In-
nenverhältnis eine wirksame Vollmacht vorliegt. Dies gilt
insbesondere, wenn Begleitumstände und soziale Stellung
des Handelnden für eine Stellvertretung sprechen, so etwa
bei einem Personalleiter. Um etwaige Missverständnisse
zu vermeiden, sollte gleichwohl in einer Unterschriftenre-
gelung genau festgelegt werden, welcher Mitarbeiter sei-
ne Unterschrift mit welchem Kürzel versehen darf.
Hohe Beiträge reduziert
Personalmagazin, Heft 5/2013, Titelthema
Kritik an der Umsetzung des Beitragsrechts in der gesetzlichen
Unfallversicherung haben wir im Titelthema in unserer Mai-
Ausgabe geübt. Dass sich genaues Hinschauen bei der Thematik
tatsächlich auszahlt, bestätigt ein Leser.
Sie haben in Ihrem Personalleiter-Fachmagazin als einer
der wenigen das Thema der Beitragserhebung und Veran-
lagung bewertet und in Ansätzen Möglichkeiten der Hand-
habung mit diesem schwierigen Thema aufgezeigt.
Ich bin Personalleiter einer Bauunternehmensgruppe.
Gerade in diesem Wirtschaftszweig ist das Thema Be-
rufsgenossenschaft allgegenwärtig, da die prozentuale
Belastung in Bezug auf die Lohnsummen exorbitant hoch
ist. Wir haben uns in den letzten Jahren mit der Thema-
tik der Beitragskorrekturen beschäftigt und außeror-
dentliche Erfolge erzielt. Seit 2004 pflege ich intensiven
Kontakt zu einem Beratungsunternehmen, das uns er-
möglicht, Beitragsreduzierungen in der Zukunft als auch
Erstattungen in sehr hoher Größenordnung umzusetzen.
Ich war sehr überrascht, zu einem derartig drögen, aber
brisanten Thema überhaupt einen fachlichen Artikel im
Personalmagazin zu finden. Zu wünschen ist, dass das
Thema auch zukünftig intensiviert wird und mit Fach-
beiträgen aus der Praxis sowie Spezialisten komplettiert
wird, um einen Spielraum gegen das Zwangsmonopol der
Berufsgenossenschaften zu ermöglichen.
André Hannig, Ludwig Freytag GmbH & Co KG