Seite 65 - personalmagazin_2013_08

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Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
B
ei der Arbeitnehmerüber-
lassung ist neben dem Ar-
beitsvertrag zwischen dem
Leiharbeitnehmer und dem
Verleiher auch das Rechtsverhältnis zwi-
schen Verleiher und Entleiher vertrag-
lich auszugestalten. § 12 AÜG schreibt
hier die zwingende Schriftform vor. Das
bedeutet, dass der Vertrag von beiden
Parteien eigenhändig zu unterschreiben
ist und der gesamte Vertragsinhalt sich
aus der Vertragsurkunde selbst ergeben
muss.
Gesetzliche Klauselvorgaben
Im Hinblick auf den notwendigen In-
halt von Überlassungsverträgen ent-
hält das AÜG nur vereinzelte Vorgaben.
Insbesondere sind die vertraglichen
Hauptpflichten von Verleiher und Ent-
leiher nicht näher spezifiziert. Nach der
Rechtsprechung ist notwendiger Gegen-
stand eines Überlassungsvertrags die
Verpflichtung des Verleihers gegenüber
dem Entleiher, diesem zur Förderung
von dessen Betriebszwecken Arbeitneh-
mer zur Verfügung zu stellen. Meist wird
diese Pflicht im Vertrag selbst nur allge-
mein umschrieben und die nähere Spe-
zifizierung der zu überlassenden Arbeit-
nehmer als Anlage beigefügt. Eine ent-
sprechende allgemeine Überlassungs-
klausel könnte wie folgt formuliert
werden.
Überlassungsklausel:
„Der Verleiher ver-
pflichtet sich, dem Entleiher die in der
Anlage x aufgeführten Arbeitnehmer
zur Arbeitsleistung in dessen Betrieb vo-
Von
Lioba Grünberg
und
Thomas Lambrich
rübergehend zu überlassen. In Anlage x
sind die Tätigkeiten, welche die zu über-
lassenden Arbeitnehmer beim Entleiher
ausüben sollen, und Informationen ent-
halten, welche besonderen Merkmale
die für die Arbeitnehmer vorgesehene
Tätigkeit hat und welche beruflichen
Qualifikationen dafür erforderlich sind.
Der Verleiher tritt dem Entleiher seine
Ansprüche auf Arbeitsleistung gegen
die überlassenen Arbeitnehmer mit
deren Einverständnis ab. Zwischen Ent-
leiher und überlassenem Arbeitnehmer
gelangt durch die Überlassung kein Ar-
beitsverhältnis zur Entstehung.“
Haftung für fehlerhafte Auswahl
Der Verleiher schuldet grundsätzlich
lediglich die Auswahl und Überlassung
eines für die vorgesehene Tätigkeit ge-
Die richtigen Klauseln nutzen
Grundlagen.
Worauf sollten Entleiher bei ihren Verträgen in der Arbeitnehmerüber-
lassung besonders achten? Ein Überblick mit Klauselvorschlägen.
Recht
_Arbeitnehmerüberlassung
Für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist die Schriftform zwingend.