Seite 49 - personalmagazin_2013_08

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Gut abgesichert ins Ausland
AXA bietet weltweit gültigen Krankenversicherungsschutz
für Expatriates.
Zudem hat der Gesetzgeber Unternehmen
gemäß der Fürsorgepflicht (§ 17 SGB V)
dazu verpflichtet, für entsandte Mitarbeiter
und deren mitgereisten Familienmitglieder,
die im Ausland krank werden oder einen
Unfall haben, sämtliche Kosten zu überneh-
men. Im Ausland fallen oft hohe Behand-
lungskosten an, u.a. wenn die Standards
vor Ort auf niedrigerem Leistungsniveau
als in Deutschland liegen. Mehrleistungen
können dann teuer sein und werden von
einer gesetzlichen Krankenversicherung
oder einer privaten Auslandsreisekranken-
versicherung oft nicht abgedeckt. Auch bei
einem Krankenrücktransport oder einer
Entbindung im Ausland können schnell bis
zu fünfstellige Summen entstehen, die der
Arbeitgeber tragen muss.
Erstklassige Leistungen und Services –
weltweit, rund um die Uhr
Für international agierende Unternehmen
lohnt es sich daher, entsandte Mitarbeiter
und ihre Familienangehörigen im Ausland
mit einem umfassenden Krankenversi-
cherungsschutz auszustatten. AXA bietet
mit dem Tarif FlexMed Global eine ganz-
heitliche, zuverlässige und weltweit gül-
tige Krankenversicherung an. Neben den
hervorragenden Leistungen für ambu-
lante, stationäre und zahnärztliche Heil-
behandlungen ist selbstverständlich auch
der Rücktransport versichert. Die Kunden
können zudem einen exzellenten Kunden-
service in Anspruch nehmen: Mitarbeiter
eines Servicecenters betreuen die Versi-
cherten mehrsprachig, rund um die Uhr
und sieben Tage die Woche in allen Ge-
sundheitsfragen. Über eine medizinische
Hotline sind sie erreichbar und helfen zum
Beispiel bei der Arzt- oder Kliniksuche. Die
Versicherten können Arzt und Krankenhaus
frei wählen. Über die auf allen Kontinenten
vertretene AXA Gruppe haben sie Zugang
zu einem weltweiten Netzwerk ausge-
wählter medizinischer Leistungserbringer.
Weitere Besonderheiten von FlexMed Glo-
bal: Expatriates und ihre Angehörigen ge-
nießen weltweit Privatpatientenstatus und
werden medizinisch bestmöglich versorgt.
Damit die Versicherten im Ernstfall keine
finanziellen Vorleistungen erbringen müs-
sen, hat AXA mit zahlreichen medizinischen
Dienstleistern auf der ganzen Welt Verträ-
ge zur Direktabrechnung abgeschlossen.
Online-Services für die Mitarbeiter und die
Personalverantwortlichen der Unterneh-
men erleichtern die Abrechnung zusätzlich.
Spezielle Lösung für ausländische
Mitarbeiter in Deutschland
Unternehmen, die ausländische Mitarbeiter
in Deutschland einsetzen, können ebenfalls
FlexMed Global nutzen. Für diese sogenann-
ten Impatriates bietet AXA eine spezielle
Tarifvariante, die arbeitsgeberzuschussfä-
hig ist und der deutschen Versicherungs-
pflicht genügt. Von einem umfassenden
Krankenversicherungsschutz profitiert der
Arbeitgeber genauso wie seine Mitarbeiter.
Denn die Gesundheitsabsicherung steigert
nicht nur seine Attraktivität auf dem Per-
sonalmarkt. Gesunde Mitarbeiter steigern
auch die Produktivität des Unternehmens
– in Deutschland und weltweit.
Kontakt:
Ein Auslandsaufenthalt gilt als Karriere-
sprungbrett und ist deshalb bei Führungs-
kräften und beim Führungsnachwuchs
sehr beliebt. Auch die Arbeitgeber be-
trachten Auslandserfahrungen ihrer Mitar-
beiter als wichtige Qualifikation. Denn im
Zuge der Globalisierung expandieren viele
Unternehmen ins Ausland, bauen dort Nie-
derlassungen auf oder organisieren den
internationalen Vertrieb. Mitarbeiter, die
das Unternehmen gut kennen, eignen sich
in besonderer Weise, um an entfernten
Standorten eine einheitliche Unterneh-
menskultur umzusetzen, die gewünschte
Qualität sowie bestimmte Arbeitsabläufe
sicher zu stellen. Deshalb entsenden im-
mer mehr Unternehmen ihre Mitarbeiter
als so genannte Expatriates. Rund drei
Millionen Deutsche arbeiten mittlerweile
nach Schätzungen der Vereinten Nationen
für ihre deutschen Arbeitgeber im Ausland.
Fürsorge der Arbeitgeber ist Pflicht
Entsandte Mitarbeiter nehmen in vielen Fäl-
len eine wichtige Funktion in international
agierenden Unternehmen ein – ein Grund
mehr für die Firmen, ihrer besonderen
Fürsorgepflicht nachzukommen. Denn Ar-
beitgeber sind nach einhelliger Rechtspre-
chung gehalten, Expatriates im Vorfeld ihrer
Entsendung über sämtliche Risiken und
Besonderheiten während des Auslandsauf-
enthalts aufzuklären. Das gilt für Themen
wie Sozialversicherung oder geltende Re-
geln im Steuerrecht, aber natürlich auch für
den privaten Krankenversicherungsschutz.
Hier steht das Personalmanagement nicht
nur in großen Konzernen, sondern auch in
kleinen und mittelständischen Unterneh-
men vor besonderen Herausforderungen.
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Advertorial
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