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personalmagazin 03 / 13
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Recht
_Urteilsdienst
Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
Einfluss von Leiharbeitnehmern auf Kleinbetriebsbegriff
Werden in einem Betrieb in der Regel
nicht mehr als zehn Arbeitnehmer be-
schäftigt, so gilt eine erhebliche Erleich-
terung im Falle von Kündigungen. Die
Regelungen des Kündigungsschutz-
entschieden, dass unter bestimmten Vo-
raussetzungen bei der Bestimmung der
„Zehner-Schwelle“ auch im Betrieb be-
schäftigte Leiharbeitnehmer zu berück-
sichtigen sind.
gesetzes (KSchG) sind dann nicht an-
wendbar, sodass insbesondere bei
betriebsbedingten Kündigungen keine
Sozialauswahl vorgenommen werden
muss. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht
Urteil des monats
Die Frage, ob bei Kleinbetrieben Leiharbeitnehmer mitzählen, war
bisher in Rechtsprechung und Literatur stark umstritten. So hatte
sich die Vorinstanz noch eindeutig dafür entschieden, dass „in dem
Betrieb eingesetzte Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung der Be-
schäftigtenzahl nicht zu berücksichtigen sind“ (LAG Nürnberg, Urteil
vom 27.7.2011, Az. 4 SA 713/10). Die Nürnberger Richter waren
sich sehr sicher, dass sie damit richtig liegen. Schließlich ließen sie
ausdrücklich keine Revision zu, sodass die Angelegenheit erst über
den Weg einer Nichtzulassungsbeschwerde das Bundesarbeitsge-
richt erreichte.
Wichtigste Folge aus der BAG-Entscheidung ist: Die Bundesrichter
bezogen nicht grundsätzlich die Gegenposition zum LAG Nürnberg.
Sie entschieden nicht kategorisch, dass Leiharbeitnehmer bei der
Ermittlung der Beschäftigtenzahl stets zu berücksichtigen sind.
Vielmehr machten die Bundesrichter folgende Einschränkung: Bei
der Berechnung der Betriebsgröße sind auch im Betrieb beschäftigte
Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen, wenn ihr Einsatz auf einem
„in der Regel vorhandenen Personalbedarf beruht“. Daher handelt
es sich hier auch nicht um eine Endentscheidung. Vielmehr muss
das Landesarbeitsgericht Nürnberg jetzt noch einmal feststellen,
Betriebsratsanhörung
Zusammenfassung
Der Betriebsrat kann die Anhörung zu einer
beabsichtigten Kündigung durch einen Boten oder Vertreter des
Arbeitgebers nicht entsprechend § 174 Satz 1 BGB zurückweisen,
wenn der Anhörung keine Vollmachtsurkunde beigefügt ist.
relevanz
Das Urteil stellt klar, dass im Rechtsverhältnis zwischen
Betriebsrat und Arbeitgeber die Vorschriften des BGB nicht immer
entsprechend angewendet werden können. So blieb der Fehler
eines Rechtsanwalts, der für den Arbeitgeber ein betriebsverfas-
sungsrechtliches Anhörungsverfahren durchführte und dabei keine
Originalvollmacht vorgewiesen hatte, folgenlos. Dazu das BAG: „Das
Verfahren nach § 102 BtrVG ist nicht an Formvorschriften gebunden.
Eine mündliche oder telefonische Anhörung ist möglich.“
Urlaub an Feiertagen
Zusammenfassung
Der Arbeitgeber erfüllt den Anspruch auf
Erholungsurlaub, indem er den Arbeitnehmer durch Freistellungs-
erklärung zu Erholungszwecken von seiner sonst bestehenden
Arbeitspflicht befreit. Dies ist auch an den gesetzlichen Feiertagen
möglich und notwendig, an denen der Arbeitnehmer ansonsten laut
Dienstplan zur Arbeit verpflichtet wäre.
relevanz
Das Urteil ist insbesondere für Unternehmen wichtig,
die an die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (TVÖD/VKA)
gebunden sind. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat insoweit
eindeutig entschieden, dass der TVÖD – anders als noch der BAT –
keine Sonderregelung für die Ausklammerung von Erholungsurlaub
an gesetzlichen Feiertagen enthält.
„ob die im Kündigungszeitpunkt im Betrieb tätigen Leiharbeitneh-
mer aufgrund eines regelmäßigen oder eines für den Betrieb in der
Regel nicht kennzeichnenden Geschäftsanfalls beschäftigt waren“.
Eine wichtige Frage für den Kleinbetrieb: Wer zählt als Mitarbeiter?
Quelle
BAG, Urteil vom 24.1.2013, Az. 2 AZR 140/12
Quelle
BAG, Urteil vom 15.1.2013, Az. 9 AZR 430/11
Quelle
BAG, Urteil vom 13.12.2012, Az. 6 AZR 348/11