Seite 65 - personalmagazin_2013_03

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ANZ E I GE
Was ist eigentlich die Rosinentheorie?
Nachgelesen
Juristen verwenden diesen Begriff immer dann, wenn sie bildhaft da­
rauf hinweisen, dass sich jemand aus einer Wahlmöglichkeit die jeweils
günstigere Lage aussucht, sich insoweit „die Rosinen herauspickt“.
Quasi ein „Urheberrecht“ auf die gerichtliche Verwendung dieses
Begriffs hat das Bundesarbeitsgericht, welches in einem Urteil vom
25.11.1958 diesen Begriff zum ersten Mal in eine amtliche Entschei-
dung einfließen ließ. Im Arbeitsrecht wird die Rosinentheorie immer in
den Fällen bemüht, in denen das Rosinenpicken gerade nicht möglich
sein soll. Dabei geht es oftmals um die Frage, inwieweit sich Arbeit-
geber die für sie günstigen Bestimmungen aus einem Tarifvertrag
herauspicken dürfen.
AGG macht weiter Schlagzeilen
D
as BAG musste sich mit einer Stellenanzeige befassen, bei der ein
Trainee-Programm für „Hochschulabsolventen/Young Professio-
nals“ ausgelobt war. Beworben hatte sich unter anderem ein 36
Jahre alter Rechtsanwalt, der eine Absage erhielt und postwendend mit
einer Diskriminierungsklage antwortete. Der 8. Senat gab ihm vorläufige
Rückendeckung und urteilte wie folgt: „Die Stellenausschreibung, die sich
an Hochschulabsolventen/Young Professionals und an Berufsanfänger
richtet, begründet ein Indiz für eine Benachteiligung des abgelehnten
Klägers wegen dessen Alters.“ Allerdings bekommt der Arbeitgeber eine
neue Chance und kann auf der Ebene des LAG, an das der Fall zurück-
verwiesen wurde, seinen bisher nur unzureichenden Gegenbeweis noch
einmal nachbessern (BAG, Urteil vom 24.1.2013, 8 AZR 429/11).
personalmagazin 03 / 13
Feuerwerk im Dixi-Klo
M
it einer ungewöhnlichen Klage muss-
te sich das Arbeitsgericht Krefeld
beschäftigen. Der Vorarbeiter einer
Gerüstbaufirma hatte sich einen fragwürdigen
Scherz erlaubt und auf einer Baustelle einen
Böller in einem Dixi-Klo gezündet, in dem sich
ein Arbeitskollege aufhielt. Die deswegen aus-
gesprochene Kündigung wollte sich der Vor-
arbeiter nicht gefallen lassen und wandte ein,
solche Scherze seien auf der Baustelle normal.
Das Arbeitsgericht Krefeld zeigte jedoch kein
Verständnis für den merkwürdigen Humor und
bestätigte, dass in einem solchen Fall eine frist-
lose Kündigung auch ohne vorherige Abmah-
nung rechtmäßig ist.
Alter wichtiger als Qualität? Stellenanzeigen verstoßen leicht gegen das AGG.
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