Seite 63 - personalmagazin_2013_04

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Werkvertrag wird Wahlkampfthema
E
inen Vorgeschmack auf die ar-
beitsrechtlichen Themen, die im
kommenden Bundestagswahl-
kampf eine Rolle spielen werden, gibt
ein neuer Gesetzentwurf der SPD. Da-
rin wird eine Ergänzung des Arbeit-
nehmerüberlassungsgesetzes verlangt.
Die Partei fordert, eine „Lex Werkver-
trag“einzufügen.
Kernpunkt der Änderung soll eine
gesetzliche Definition werden, wonach
das Vorliegen bestimmter Indizien zur
Vermutung führt, dass ein Werkver-
trag eine unzulässige Arbeitnehmer-
überlassung darstellt. Im Ergebnis
muss damit der betreffennde Werkver-
tragsunternehmer beweisen, dass die
eingesetzten Beschäftigten nicht per
Arbeitnehmerüberlassung, sondern
über einen ordnungsgemäßen Werk-
vertrag eingesetzt sind.
Die Beweislastregel erinnert dabei
frappierend an die frühere Definition
der Scheinselbstständigkeit und lautet
wie folgt: „Wenn im Streitfall eine Partei
Indizien beweist, die das Vorliegen von
drei Merkmalen vermuten lässt, trägt
die andere Partei die Beweislast dafür,
dass keine Arbeitnehmerüberlassung
vorliegt.“
Regal einräumen: Werkvertrag oder Leiharbeit?
Warum es früher gut war,
wenn man geklebt hat
Nachgelesen
„Wer gut klebt, der später besser lebt“ – dieser Reim
passt auf das frühere System der zusätzlichen freiwil-
ligen Beitragszahlungen in die gesetzliche Renten-
versicherung. Bis 1933 war das Klebeverfahren auch
für versicherungspflichtige Arbeitnehmer maßgebend
und die Arbeitgeber mussten für ihre Mitarbeiter
entsprechende Klebemarken vorhalten.
Für freiwillige Beiträge war das Klebeverfahren aber
noch bis 1976 möglich. Jeder Versicherte konnte
Beitragsmarken bei der Deutschen Bundespost er-
werben und diese in seine Versicherungskarte, die
seinerzeit noch Invalidenkarte genannt wurde, ein-
kleben. Es gab dabei acht Beitragszahlungsklassen,
zwischen denen der Versicherte wählen konnte.
So lag die günstigste Beitragsmarke im Jahr 1949
bei 14 D-Mark, die teuerste bei 112 D-Mark. Lange
Zeit hielt sich danach noch die Redewendung, dass
jemand, der verhältnismäßig wenig Rente bezog,
wohl zu wenig geklebt habe. Die Steigerung war
insoweit noch die Kommentierung der Altersarmut
von Selbstständigen, die in Sätzen bestand wie:
„Der hat wohl überhaupt nicht geklebt!“