Seite 62 - personalmagazin_2012_01

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RECHT
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personalmagazin 01 / 12
NACHRICHTEN
Kündigen bei Kassenpleite
Wird eine Krankenkasse geschlossen,
so rechtfertigt dies nicht ohne Weiteres
die Kündigung aller hiervon betrof-
fenen Arbeitsverhältnisse. Mit diesem
Urteil hat die City BKK eine weitere
Niederlage einstecken müssen. In der
Zwangsschließung sei kein Grund zu
sehen, außerordentliche Kündigungen,
wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes,
auszusprechen.
Arbeitsgericht Berlin,
Urteil vom 23.11.2011, 21 Ca 7661/11
Erfindungen nicht privilegieren
Eine Abfindung für die langjährige
Entwicklung von Arbeitnehmererfin-
dungen ist steuerrechtlich nicht nach
der Fünftelungsregelung zu privilegie-
ren. Mit dieser Entscheidung wurde
einem Arbeitnehmer, der über 40 Jahre
lang Erfindungen gemacht hatte, die
Steuererleichterung für Abfindungen
verwehrt.
FG Münster,
Urteil vom 5.5.2011, 3 K 4151/08e
Vorsicht beim Erstattungsantrag
Beim Stellen von Erstattungsanträgen
zur Entgeltfortzahlung, besteht für die
Betriebe ständig die Gefahr, gegen das
Sozialgeheimnis zu verstoßen. Darauf
macht die Haufe Online-Redaktion auf-
merksam. So sei es vor allem verboten,
den Namen des Arbeitnehmers, die
Versichertennummer oder den Zeitraum
der Arbeitsunfähigkeit zu erfassen.
Betriebsrenten neu regeln?
Die EU-Kommission hat einschneidende
Maßnahmen im Betriebsrentenrecht an-
gekündigt. So soll geregelt werden, dass
die Unverfallbarkeit künftig spätestens
nach fünf Jahren Zugehörigkeit bis zum
25. Lebensjahr eintreten soll, bei älteren
Arbeitnehmern jedoch bereits nach dem
ersten Jahr der Zugehörigkeit.
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AKTUELLES
EuGH macht den Rückwärtssalto:
Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen
W
enn Urlaub vomArbeitnehmer krankheitsbedingt im laufenden Jahr
oder im Übertragungszeitraum des Folgejahres nicht genommen
werden kann, so verfällt er nicht. Mit dieser Aussage hatte der
Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner „Schultz-Hoff-Entscheidung“ das
deutsche Urlaubsrecht auf den Kopf gestellt. Nicht wenige Experten folgerten
daraus, dass Urlaubsansprüche bei Langzeiterkrankten grenzenlos kumuliert
werdenmüssen. Einige deutsche Arbeitsgerichte hatten aber Zweifel an dieser
Auslegung der EuGH-Rechtsprechung und so wurde imkonkreten Fall das Lan-
desarbeitsgericht (LAG) Hamm tätig. In einem Vorlageverfahren beim EuGH
vertraten die Richter aus Hamm die Auffassung, dass durch einen Tarifvertrag
mit einer Verfallsfrist
von 15 Monaten, ein
Ende für aufgelaufe-
ne Urlaubsansprüche
rechtswirksam
be-
stimmt werden könne.
Der EuGH folgte der
Argumentation des
LAG und nicht nur das:
Gegen nationale Be-
schränkungen, die ei-
ner Urlaubsgewährung
nach Ablauf von 15 Mo-
naten eine Begrenzung
setzen, sei aus euro-
päischer Sicht nichts
einzuwenden.
Auch Schwarzarbeit ist unfallversichert
E
ntschädigungsansprüche aus
der gesetzlichen Unfallversi-
cherung entstehen unabhängig
davon, ob ein wirksamer Arbeitsver-
trag vorliegt. Dies gilt auch für den
Fall, dass eine Schwarzarbeitsabrede
festgestellt wurde. Dies entschieddas
Landessozialgericht Frankfurt mit
Urteil vom 1.11.2011 (L 9 U 46/10).
Mit dem Urteil wird klargestellt,
dass nach dem in § 7 Abs 2 SGB IX
festgelegten Grundsatz „Verbots-
widriges Handeln schließt einen
Versicherungsfall nicht aus“, auch
unwirksame Beschäftigungsverhält-
nisse unter Versicherungsschutz
stehen. Sinn der gesetzlichen Unfall-
versicherung ist, alle Unfallrisiken zu
entschädigen, die imZusammenhang
mit einer sogenannten „betriebs-
dienlichen Tätigkeit“ auftreten. Die
gesetzliche Unfallversicherung hat
insoweit den Charakter einer Haft-
pflichtversicherung für den Arbeit-
geber. Auch externe Personen sind,
wenn sie „wie ein Arbeitnehmer“
tätig werden, vom Versicherungs-
schutz umfasst.
Krankheitsbedingt angesammelter Urlaub kann verfallen.