Seite 75 - personalmagazin_2012_03

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URTEILSDIENST
75
Quelle
Arbeitsgericht Magdeburg, Urteil vom 7.9.2011, 3 Ca 1640/11
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Personalmagazin 10/2007, Seite 48
Schule schwänzen kann Kündigungsgrund sein
ZUSAMMENFASSUNG
Eine sich über elf volle Kalendertage erstreckende unentschuldigte Abwesen-
heit im Berufsschulunterricht ist bei einem Auszubildenden, zumal wenn er volljährig ist, geeignet,
einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung zu bilden. Zu vorgeschalteten sonstigen
„pädagogischen Maßnahmen“ brauche ein Arbeitgeber in dien Fällen nicht mehr zu greifen.
RELEVANZ
Das Urteil setzt sich mit den für Auszubildende geltenden speziellen Kündigungsrege-
lungen auseinander. Hier gilt eigentlich: Erst nach dem Scheitern von möglichen pädagogischen
Maßnahmen kann eine Kündigung als letztes Mittel in Betracht kommen. Diese Handlungsalterna-
tiven seien hier aber ausgeschöpft worden, da es sich um einen Volljährigen handelte, die Verstöße
einen deutlich langen Zeitraum umfassten und daher die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht
mehr als zumutbar angesehen werden müsse.
03 / 12 personalmagazin
Quelle
Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 11.11.2010, 5 TaBv 60/10
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Personalmagazin11/2006, Seite 76
Betriebsratsmitbestimmung bei Überstunden
ZUSAMMENFASSUNG
Das gesetzliche Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einer Anordnung
von Überstunden entfällt nicht schon deshalb, weil die vom Arbeitgeber beabsichtigte Maßnahme
eilbedürftig ist und eine rechtzeitige Zustimmung des Betriebsrats aus Zeitgründen kaum erlangt
werden kann.
RELEVANZ
Der Beschluss beschäftigt sich schulmäßig mit den Voraussetzungen, die ausnahmsweise
eine Anordnung von Überstunden ohne Zustimmung des Betriebsrats zulassen. Danach kommt ein
Alleinentscheidungsrecht des Arbeitgebers nur in Notfällen in Betracht, um Schaden abzuwenden
und in denen entweder der Betriebsrat nicht erreichbar ist, keinen ordnungsgemäßen Beschluss
fassen kann oder in denen er willkürlich seine Zustimmung verweigert. Im vorliegenden Fall hatte
ein Betrieb auf Verspätungen von Flugzeugen reagieren wollen. Dies seien vorhersehbare Störungen,
für die durch eine generelle Regelung Vorsorge getroffen werden könne.
Quelle
LAG Berlin, Urteil vom 16.12.2011, 28 Ca 16216/11
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Personalmagazin 10/2007, Seite 62
Ausgleichsklausel im Prozess
ZUSAMMENFASSUNG
Bestimmt eine zur Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits per Pro-
zessvergleich getroffene Regelung, dass der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bis zum
Beendigungstermin abschließend geregelt ist, so ist es dem Arbeitgeber verwehrt, sich bei einer
späteren fristlosen Kündigung auf neue Erkenntnisse über frühere Pflichtwidrigkeiten zu berufen.
RELEVANZ
Das Urteil zeigt das Risiko, das Arbeitgeber in einem Prozessvergleich eingehen, sofern sie
den Arbeitnehmer nicht für den Rest der Laufzeit des Arbeitsverhältnisses freistellen. Hier waren
dem Arbeitgeber nach dem Vergleich schwerwiegende Verstöße bekannt geworden und er hatte
außerordentlich gekündigt. Dazu das Arbeitsgericht Berlin lapidar: „Der Grundsatz, wonach auf das
Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nicht im Voraus verzichtet werden könne, findet bei
derartigen umfassenden Prozessvergleichen keine Anwendung.“
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