Seite 74 - personalmagazin_2012_03

Basic HTML-Version

Bei Fragen wenden Sie sich bit te an
personalmagazin 03 / 12
74
URTEILSDIENST
Das Bundesarbeitsgericht vermeldet für
das vergangene Jahr die höchsten Fall-
zahlen seit Gründung des Gerichts. Das
Jahr 2012 begann mit einem Stau nicht
erledigter Verfahren aus den Vorjahren.
ZUSAMMENFASSUNG
Der Arbeitgeber haftet bei unrichtiger Be-
triebsrentenauskunft nur für den Vertrauensschaden. Auch der Ein-
wand, dass sich der Arbeitnehmer bei zutreffender Auskunft nicht
anders verhalten hätte, kann entscheidungserheblich sein.
RELEVANZ
Das Urteil bestätigt einerseits das grundsätzliche Risi-
ko, was Arbeitgeber bei Auskünften über zu erwartende Anwart-
schaften in der Betriebsrente eingehen. In der Entscheidung wird
jedoch ausführlich dargelegt, dass nur das sogenannte „negative
Interesse“ ersatzpflichtig sein kann. Bei der Frage, inwieweit der
Arbeitnehmer nachweisen kann, er hätte sich bei richtiger Auf-
klärung anderes verhalten („hypothetischer Kausalverlauf“) , hat
das Arbeitsgericht einen interessanten neudeutschen Aspekt in die
Gerichtssprache eingeführt. Abzustellen sei auf einen wirtschaftlich
und vernünftig urteilenden Arbeitnehmer mit ausgewogener Work-
Life-Balance.
Quelle
Arbeitsgericht Lörrach, Urteil vom 11.1.2012, 5 Ca 115/11a
Zum Thema ...
Personalmagazin 11/2004, Seite 58
Folgen unrichtiger Betriebsrentenauskunft
Quelle
BAG, Urteil vom 18.1.2012, 10 AZR 667/10
Zum Thema ...
Personalmagazin 12/2011, Seite 60
Wegfall der Weihnachtsgratifikation
ZUSAMMENFASSUNG
Dass eine Abmahnung gegenstandslos erklärt
und einbehaltener Lohn rückgängig gemacht wird, hat ein Betriebs-
ratsmitglied im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren geltendzuma-
chen.
RELEVANZ
Die LAG-Richter stellten klar: Die Befugnisse der Betriebs-
ratsmitglieder umfassen nicht das Recht, auch individualrechtliche
Ansprüche im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren klären zu
lassen. Dies hat zur Folge, dass wie im vorliegenden Fall, „Misch-
anträge“ von Betriebsräten, die zunächst im Beschlussverfahren an-
hängig gemacht werden, bezüglich individualrechtlicher Ansprüche
abzutrennen sind. Dies betrifft insbesondere Streitigkeiten über eine
Berechtigung zur Arbeitsbefreiung wegen Betriebsratsaufgaben, de-
ren Entgeltfortzahlungsfolgen individuell zu klären sind.
Quelle
LAG Berlin-Brandenburg,
Beschluss vom 2.1.2012, 10 Ta 1993/11
Zum Thema ...
Personalmagazin 7/2011, Seite 70
ZUSAMMENFASSUNG
Der nachhaltige Verstoß gegen ein wirksames
Rauchverbot in einem feuergefährdeten Betrieb ist an sich geeignet,
eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.
RELEVANZ
Besteht in einem Betrieb aufgrund konkreter Sicherheits-
vorschriften ein absolutes Rauchverbot, so berechtigt dies, einem
Mitarbeiter zu kündigen, der beharrlich und trotz vorheriger Abmah-
nungen weiterhin gegen das Rauchverbot verstößt. Unbeachtlich
sind dabei konkrete Einwendungen und „Beweisführungen“, die die
Behauptung enthalten, an der Stelle, wo geraucht worden war, sei
nicht von einer Explosionsgefahr auszugehen.
Auch Nachweise des Ar-
beitnehmers, er habe seine
Zigarettenkippen bislang immer
ordnungsgemäß entsorgt,
ließ das Gericht nicht gelten.
Entscheidend sei, dass in einem
konkret brandgefährdeten
Betrieb ein Arbeitgeber sich
stets darauf verlassen können
muss, dass die Mitarbeiter sich
eindeutig an die vorgegebene
Vorschrift halten.
Quelle
LAG Düsseldorf, Urteil vom 9.11.2011, 12 Sa 956/11
Zum Thema ...
Personalmagazin 4/2008, Seite 20
Genau genommen waren noch 2.099 Fäl-
le anhängig. Ob sich angesichts vieler
neuer Rechtsfragen die Lage entspannen
wird, ist zu bezweifeln. Auch die bishe-
rige durchschnittliche Verfahrensdauer
Streitrekordjahr 2011
von siebenMonaten wird kaum zu halten
sein. Dazu trägt auch der Gesetzgeber
bei, wenn er mit unpräzisen Gesetzes-
formulierungen später eine notwendige
richterliche Lückenfüllung provoziert.
ZUSAMMENFASSUNG
Der Wegfall einer Gratifikation kann vom un-
gekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht
werden, sofern der Arbeitgeber nicht treuwidrig handelt.
RELEVANZ
Wichtige Aussage in diesem Urteil ist: Zunächst muss
ermittelt werden, welchen Zweck die Zahlung erfüllt. Knüpft sie wie
im entschiedenen Fall nur an den Bestand des Arbeitsverhältnisses
an, besteht seitens des BAG kein Anlass zur Beanstandung.
RECHT
Unwiderlegbares Rauchverbot
Verfahrensart bei Schulungsstreit
Verstoß gegen Rauchverbot