Seite 72 - personalmagazin_2012_03

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personalmagazin 03 / 12
NACHRICHTEN
Mehr Spielraum für die Kassen
Um konkurrenzfähig zu werden, sollen
nach dem GKV-Versorgungsgesetz die
Krankenkassen ihr Leistungsangebot
ausweiten und sich so voneinander
absetzen können. Dies kann so weit
gehen, dass für bestimmte noch rezept-
freie Arzneimittel eine Kostenerstattung
vorgesehen werden kann.
Schatzkiste Entgeltabrechnung
Die Steuereinnahmen aus 2011 brechen
alle Rekorde. Führend ist dabei die
Lohnsteuer, über die sich der Gesetz-
geber doppelt freuen kann. Nicht nur
wegen der Steigerung gegenüber dem
Vorjahr von 9,3 Prozent, sondern auch
angesichts der Tatsache, dass er bei der
Berechnung und Abführung auf ein Heer
von Entgeltabrechnern als kostenlose
Hilfsbeamte zurückgreifen kann.
Die Blue-Card wird realisiert
Von der EU gewollt war sie schon lange.
Jetzt wird sie auch in Deutschland
eingeführt – die erleichterte Arbeitser-
laubnis für Ausländer mit Hochschulab-
schluss und einem Bruttojahresgehalt
von mindestens 44.000 Euro. In „Man-
gelberufen“ beträgt die Gehaltsunter-
grenze nur 33.000 Euro jährlich.
Erinnerungslücke ist kein Grund
Unfälle auf dem Weg von und zur
Arbeitsstelle sind gesetzlich unfallver-
sichert – vorausgesetzt, der zeitliche
Zusammenhang zum Arbeitsweg ist
bewiesen. Lässt sich dieser Zusammen-
hang jedoch nicht zweifelsfrei belegen,
besteht kein Versicherungsschutz. Das
gilt selbst bei unfallbedingten Erinne-
rungslücken. So sieht es das Landes-
sozialgericht (LSG) Berlin- Brandenburg
in seinem Beschluss vom 2.1.2012
(L 3 U 115/09).
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AKTUELLES
Keine europarechtlichen Bedenken
gegen Kettenbefristungen
D
er Europäische Gerichtshof ist immer für eine Überraschung gut. Mit
einer Entscheidung aus dem Befristungsrecht hat er jetzt eine Linie
eingeschlagen, die auch von Kennern der Materie nicht vorausgesehen
wurde. Was war geschehen? Das LAG Köln war der Ansicht, dass nacheinan-
der geschaltete befristete Arbeitsverträge in Vertretungsfällen entgegen der
Zulässigkeit durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz europarechtswidrig
seien. Stein des Anstoßes war die Befristungspraxis eines Amtsgerichts, das
eine Arbeitnehmerin über einen Zeitraum von elf Jahren auf der Grundlage
von insgesamt 13 befris-
teten Verträgen beschäf-
tigt hatte. Diese Praxis
sei einVerstoß, gegen die
EU-Richtlinie 1999/70/
EG. Überraschend nicht
nur für die vorlegenden
LAG-Richter, sondern
für die gesamte Fachwelt
beanstandete der EuGH
derartige Kettenbefris-
tungen nicht. Vielmehr
läge in Vertretungsfäl-
len grundsätzlich ein
auch nach Europarecht
anerkannter sachlicher
Grund vor (EuGH, Ur-
teil vom 26.1.2012,
C-586/10).
Die Befristungskette bleibt in Vertretungsfällen stabil.
Teure Spätfolgen der „Christentarife“
N
ach einer Entscheidung des
BAG vom 14. Dezember 2010
steht fest: Die Tarifgemein-
schaft Christlicher Gewerkschaften
für Zeitarbeit und Personalservice
(CGZP) ist nicht tariffähig. Die Fol-
gen sind bekannt: Für unzählige
Leiharbeitnehmerverhältnisse beste-
hen jetzt Nachforderungen auf den
Differenzlohn zur Vergütung, die
im entleihenden Betrieb an die dor-
tigen Stammarbeitnehmer gezahlt
wurde (Equal-Pay-Prinzip). Darauf
wiederum stützen sich die Sozialver-
sicherungsbehörden und ermitteln
derzeit die auf fiktiven Lohnan-
sprüchen beruhenden zusätzlichen
Sozialversicherungsbeiträge. Nach
einer Entscheidung des LAG Ber-
lin-Brandenburg sind dabei auch
Tarifverträge der CGZP betroffen,
die vor der Entscheidung des BAG
vereinbart wurden (LAG Berlin, AZ
1 ABR 19/10). Für die Betriebsprü-
fer der SV ist dies Anlass, Beitrags-
nachforderungen bis zur Grenze der
vierjährigen sozialrechtlichen Ver-
jährungsfrist geltend zu machen.