Seite 64 - personalmagazin_2012_06

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RECHT
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URTEILSDIENST
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personalmagazin 06 / 12
... für besonders pointierteUrteilsbegrün-
dungen, so würde das LAG Düsseldorf
regelmäßig zu den Titelanwärtern gehö-
ren. So beispielsweise für seine denk-
würdigen Ausführungen zum Urlaub bei
ZUSAMMENFASSUNG
Wer den Wunsch einer Arbeitskollegin, eine
nicht dienstliche Kontaktaufnahme mit ihr zu unterlassen, nicht
respektiert, verstößt gegen seine vertragliche Nebenpflicht, was
eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann.
RELEVANZ
Das Urteil zeigt, dass die Verpflichtung des Arbeitgebers,
gegen Belästigungen einzuschreiten und gegebenenfalls sogar dem
Diskriminierenden zu kündigen, auch für außerdienstliches Verhal-
ten gelten kann. Andererseits hat das BAG den Grundsatz bestätigt,
dass auch hier die Regel gilt, dass zunächst eine Abmahnung zu
erfolgen hat. Ob es angesichts der Umstände des Einzelfalls aus-
nahmsweise zu einer außerordentlichen Kündigung kommen konn-
te, war eine tatsächliche Frage, die durch das Revisionsgericht nicht
geprüft werden kann. Das Bundesarbeitsgericht hat die Angelegen-
heit daher an das Landesarbeitsgericht zur weiteren Sachaufklärung
zurückverwiesen.
Quelle
BAG, Urteil vom 19.4.2012, 2 AZR 258/11
Zum Thema ...
Personalmagazin 10/2006, Seite 88
Kündigung wegen Stalking
Quelle
LAG Hamm, Urteil vom 17.2.2012, 10 Sa 1479/115
Zum Thema ...
Personalmagazin 1/2012, Seite 70
Entgelt eines freigestellten Betriebsrats
ZUSAMMENFASSUNG
Eine Vertragsstrafe von zwei Monatsgehältern
bei einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende ist wirk-
sam, wenn das Sanktionsinteresse des Arbeitgebers bei vorzeitiger
Beendigung des Vertrags überdurchschnittlich hoch ist.
RELEVANZ
Das LAG stellt zunächst klar, dass nach den Grundsätzen
der BAG-Rechtsprechung eine Vertragsstrafe dann nicht berechtigt
ist, wenn sie „zur bloßen Schöpfung neuer, vom Sachinteresse des
Verwenders losgelöster Geldforderungen eingesetzt wird“. Der Ar-
beitgeber muss daher stets ein besonderes Interesse darlegen, wa-
rum er sich im konkreten Fall besonders gegen die Nichteinhaltung
einer vereinbarten Kündigungsfrist schützen wollte. Dies sah das
Gericht im konkreten Fall als erfüllt an, da es um einen Vertriebslei-
ter ging, von dessen Erbringung der Arbeitsleistung der Arbeitgeber
in besonderem Maße abhängig ist.
Quelle
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.2.2012, 1 Sa 235b/11
Zum Thema ...
Personalmagazin 12/2007, Seite 84
ZUSAMMENFASSUNG
Unterzeichnet ein ausländischer Arbeitnehmer
einen deutschsprachigen Arbeitsvertrag, obwohl er die deutsche
Sprache nicht beherrscht, ist dieser gleichwohl wirksam.
RELEVANZ
Die LAG-Richter schließen sich der allgemeinen Auffas-
sung an, dass keine Pflicht des Arbeitgebers besteht, den Arbeitsver-
trag eines Arbeitnehmers in die Muttersprache des Arbeitnehmers
zu übersetzen. Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitnehmer jedoch
vorgetragen, dass die vor der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags
geführten Verhandlungen ausschließlich in seiner portugiesischen
Muttersprache geführt worden waren. Für den Arbeitgeber sei daher
von vornherein erkennbar gewe-
sen, dass der Kläger der deutschen
Sprache nicht beziehungsweise
nicht hinreichend mächtig ist.
Auch aus dieser Kenntnis, so das
Landesarbeitsgericht, lasse sich
jedoch keine besondere Fürsorge-
pflicht des Arbeitgebers ableiten,
den schriftlichen Arbeitsvertrag
in der Verhandlungssprache vor-
zulegen.
Quelle
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2.2.2012, 11 Sa 569/11
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Personalmagazin 8/2008, Seite 66
einem ruhendem Arbeitsverhältnis. Die
rheinischen Richter kreierten hier den
Satz: „Das ruhende Arbeitsverhältnis
ist nämlich zumindest einem ‚Teilzeit-
verhältnis Null
gleichzusetzen, sodass
Wenn es einen Preis gäbe ...
die Urlaubsvergütung entsprechend pro
rata temporis auf null zu kürzen ist.“
Man darf sich darauf freuen, ob andere
Gerichte dieser fantasievollen „Null-
Theorie“ folgen werden.
ZUSAMMENFASSUNG
Zum weiterzuzahlenden vergleichbaren Ent-
gelt eines freigestellten Betriebsrats gehört gegebenenfalls auch
auch die Gewährung der Privatnutzung einer Netzkarte der Bahn.
RELEVANZ
Das Landesarbeitsgericht stellte klar, dass die Gewäh-
rung einer Privatnutzung für kostenlose Beförderungsmittel für
freigestellte Betriebsräte nicht deswegen entfallen kann, weil der
betreffende Betriebsrat für die ursprünglich vorgesehene dienstliche
Nutzung der Netzkarte keinen Anlass mehr hat.
Nur die Unterschrift zählt.
Vertragsstrafe und AGB-Kontrolle
Keine Pflicht zur Übersetzung