Seite 62 - personalmagazin_2012_06

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personalmagazin 06 / 12
NACHRICHTEN
Pauschalbeiträge verrechnen
Wird bei einer Betriebsprüfung
rückwirkend die Versicherungspflicht
eines Arbeitnehmers festgestellt, der
fälschlich als versicherungsfreier Mini-
jobber eingestuft worden war, können
die gezahlten Pauschalbeiträge mit
nacherhobenen Beiträgen verrechnet
werden.
Kassen machen ernst
Die bundesweit tätigen Krankenkassen
haben 2011 nicht gezahlte Beiträge in
rund 1,6 Millionen Fällen zur Vollstre-
ckung an die zuständigen Hauptzoll-
ämter übermittelt. In erster Linie
sind davon jedoch nicht die Betriebe,
sondern selbstzahlende Selbstständige
betroffen, die Beiträge nach ihren
tatsächlichen Einkünften zahlen.
Abgabenquote ist ansteigend
Nach einem Bericht der Organisation für
wirtschaftliche Entwicklung und Zusam-
menarbeit (OECD), ist die Abgabenlast
in Europa aktuell wieder gestiegen.
Dies sei in den meisten Ländern auf
höhere Einkommensteuern zurückzu-
führen, während in Deutschland dafür
fast ausschließlich die Sozialabgaben
verantwortlich sein sollen.
Gute Chancen durch Praktika
Staatlich geförderte betriebliche Prak-
tika bieten Hartz-IV-Empfängern von
allen vergleichbaren Fördermaßnahmen
noch die besten Jobchancen. Dies geht
aus einer Studie des Instituts für Ar-
beitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
hervor. Die Autoren der Studie führen
die guten Jobchancen vor allem auf den
durch die Praktika erreichten direkten
Kontakt zum Arbeitgeber zurück.
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AKTUELLES
Daten von Mitbewerbern bleiben
zunächst unter Verschluss
K
ann ein abgelehnter Bewerber verlangen, dass ihmmitgeteilt wird, wel-
cher Kandidat an seiner Stelle eingestellt wurde und welche Kriterien
dafür entscheidend waren? Mit dieser Frage musste sich der Europäi-
sche Gerichtshof befassen und hat zunächst ein für Arbeitgeber erfreuliches
Ergebnis geliefert. Dieses lautet: Das europäische Recht gewährt abgelehnten
Bewerbern, die die Voraussetzungen der Stellenausschreibung erfüllen, kei-
nen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitgeber darüber, wen er stattdessen
aufgrund welcher Kriterien eingestellt hat. Dieses Recht auf Schweigen des
Arbeitgebers kann jedoch unter Umständen gleichwohl negative Folgen für
den Arbeitgeber haben. Die Kehrseite des Urteils, darauf macht Rechtsanwalt
Oliver Zöll von der Kanzlei Bird & Bird LLP, Frankfurt aufmerksam, sei, dass
der EuGH gleichzeitig deutlich macht, dass der AGG-Indizienbeweis mit fast
allen Mitteln geführt und so eine zunächst berechtigte Auskunftsverwei-
gerung gleichzeitig vom Bewerber als ein Indiz für ein diskriminierendes
Bewerbungsverfahren ins Feld geführt werden könne.
Der Blick auf die Gründe für die eigene Ablehnung ist nur bei AGG-Klagen durchsetzbar.
Kassenschnelldienst für Entleiher
U
nternehmen, die Leiharbeit-
nehmer beschäftigen, können
unter Umständen für nicht
abgeführte Sozialversicherungsbei-
träge des Entleihers aufgrund ihrer
Subsidiärhaftung in Anspruch ge-
nommen werden. Sie benötigen da-
her verlässliche Auskünfte, ob ihre
Zeitarbeitsunternehmen möglicher-
weise Beitragsrückstände bei Kran-
kenkassen haben.
Diese Anforderung von Unbedenk-
lichkeitsbescheinigungen soll in Zu-
kunft unbürokratisch und schnell
vor sich gehen. Die Krankenkassen
haben jetzt die Möglichkeit, die Aus-
kunftspflicht an das Institut für Zah-
lungssicherheit (IZS) auszulagern.
Die Überprüfung erfolgt monatlich,
und die Prüfergebnisse werden kos-
tenlos zur Verfügung gestellt. Durch
diese Vorgehensweise lässt sich das
Subsidiaritätsrisiko eines Entleihers
erheblich reduzieren, da ihm jetzt
auch laufend aktualisierte Informa-
tionen über das Zahlverhalten seiner
Zeitarbeitsunternehmen vorliegen.